Ergotherapeutenliste

Glossar

Heilmittel-Richtlinie

Die Heilmittel-Richtlinie ist das Regelwerk, das festlegt, wann Ärztinnen und Ärzte Heilmittel wie Ergotherapie verordnen dürfen und wie das Rezept aussehen muss. Beschlossen hat sie der Gemeinsame Bundesausschuss für die Versorgung gesetzlich Versicherter. Die aktuelle Fassung vom 15. Mai 2025 gilt seit dem 5. August 2025. Sie regelt für alle Heilmittelbereiche das Rezept, die Behandlungsmengen und die Diagnosegruppen.

Begriff
Heilmittel-Richtlinie
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Abgeben dürfen Heilmittel nur Praxen, die zugelassen sind. Die Preise und die Abrechnung regeln Verträge zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, und den Verbänden der Therapeuten. Diese Verträge dürfen den Rahmen der Richtlinie nicht überschreiten. Sie können ihn genauer ausgestalten, aber nicht erweitern.

Die Richtlinie gliedert sich unter anderem in zwei Teile. Der erste Teil enthält allgemeine Regeln zu Rezept, Fristen und Wirtschaftlichkeit. Der zweite Teil ist der Heilmittelkatalog. Er sortiert Erkrankungen in Diagnosegruppen und legt für jede fest, welche Behandlungen in welcher Menge und wie oft möglich sind, zum Beispiel in der Ergotherapie.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilmittel-Richtlinie, Paragraf 1 Grundlagen, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Ergotherapeutenliste mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.