Ergotherapeutenliste
Illustration eines aufgeschlagenen Fachlexikons mit Karteikarten und ergotherapeutischen Hilfsmitteln wie Handtrainer und Haltegriff

Glossar der Ergotherapie

Das Glossar erklärt in einfachen Worten die Fachbegriffe, die Ihnen auf dem Rezept, in der Ergotherapie-Praxis oder bei der Krankenkasse begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

8 Begriffe

Heilmittel

Heilmittel sind Behandlungen, die eine Therapeutin oder ein Therapeut persönlich bei Ihnen durchführt und die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf Rezept verordnet. Die Heilmittel-Richtlinie, das Regelwerk des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Versorgung gesetzlich Versicherter, zählt dazu Physiotherapie, Podologische Therapie (medizinische Fußbehandlung), Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Gesetzlich Versicherte haben darauf Anspruch, soweit das Gesetz ein Heilmittel nicht ausschließt.

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Heilmittel-Richtlinie

Die Heilmittel-Richtlinie ist das Regelwerk, das festlegt, wann Ärztinnen und Ärzte Heilmittel wie Ergotherapie verordnen dürfen und wie das Rezept aussehen muss. Beschlossen hat sie der Gemeinsame Bundesausschuss für die Versorgung gesetzlich Versicherter. Die aktuelle Fassung vom 15. Mai 2025 gilt seit dem 5. August 2025. Sie regelt für alle Heilmittelbereiche das Rezept, die Behandlungsmengen und die Diagnosegruppen.

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Heilmittelkatalog

Der Heilmittelkatalog ist die Liste, die für jede Erkrankungsgruppe festlegt, welche Heilmittel Ärztinnen und Ärzte verordnen dürfen und in welcher Menge. Er ist der zweite Teil der Heilmittel-Richtlinie und wird regelmäßig ergänzt oder aktualisiert. Der Katalog fasst einzelne Diagnosen zu Diagnosegruppen zusammen. Zu jeder Gruppe nennt er die typischen Funktionsstörungen (Leitsymptomatik), die verordnungsfähigen Heilmittel, die Verordnungsmengen und eine Empfehlung, wie oft behandelt werden soll.

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Verordnungsfall

Ein Verordnungsfall fasst alle Behandlungen zusammen, die Sie wegen derselben Erkrankung bekommen, auch wenn dafür mehrere Rezepte nötig sind. Als dieselbe Erkrankung gilt, wenn die ersten drei Stellen des Diagnosecodes (ICD-10-GM, dem Schlüssel für Diagnosen in Deutschland) übereinstimmen und die Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog dieselbe ist. Ein neuer Verordnungsfall beginnt, wenn seit dem letzten Rezept sechs Monate ohne weiteres Rezept vergangen sind.

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Orientierende Behandlungsmenge

Die orientierende Behandlungsmenge ist die Zahl der Behandlungen, mit der das Behandlungsziel in der Regel erreicht wird. Der Heilmittelkatalog legt sie für jede Diagnosegruppe fest. Ärztinnen und Ärzte nutzen sie als Richtwert für den ganzen Behandlungsverlauf, nicht als starre Obergrenze für ein einzelnes Rezept.

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Höchstmenge je Verordnung

Die Höchstmenge je Verordnung ist die größte Zahl an Behandlungen, die ein einzelnes Rezept enthalten darf. Der Heilmittelkatalog legt sie für jede Diagnosegruppe fest. Bei langfristigem Heilmittelbedarf, also dauerhaftem Behandlungsbedarf bei schweren Erkrankungen, kann ein Rezept Behandlungen für bis zu zwölf Wochen enthalten. Höchstmenge und orientierende Behandlungsmenge sind dann nicht bindend.

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Langfristiger Heilmittelbedarf

Langfristiger Heilmittelbedarf bedeutet, dass Sie wegen einer schweren, lang andauernden Erkrankung dauerhaft Heilmittel brauchen. Er liegt vor, wenn Schwere und Dauer der Schädigungen und der Einschränkungen im Alltag einen nachvollziehbaren, dauerhaften Behandlungsbedarf begründen. Für Diagnosen auf der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie gilt er automatisch, ohne Antrag bei der Krankenkasse und ohne Genehmigung.

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Diagnosegruppe

Eine Diagnosegruppe ist eine Gruppe ähnlicher Erkrankungen im Heilmittelkatalog. Für jede Gruppe legt der Katalog fest, welche Heilmittel Ärztinnen und Ärzte verordnen dürfen, wie viele Behandlungen dazugehören und wie oft behandelt werden soll. In der Ergotherapie gibt es zehn Diagnosegruppen: SB1 bis SB3, EN1 bis EN3 und PS1 bis PS4. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt trägt die passende Gruppe auf dem Rezept ein.

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