Glossar
Verordnungsfall
Ein Verordnungsfall fasst alle Behandlungen zusammen, die Sie wegen derselben Erkrankung bekommen, auch wenn dafür mehrere Rezepte nötig sind. Als dieselbe Erkrankung gilt, wenn die ersten drei Stellen des Diagnosecodes (ICD-10-GM, dem Schlüssel für Diagnosen in Deutschland) übereinstimmen und die Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog dieselbe ist. Ein neuer Verordnungsfall beginnt, wenn seit dem letzten Rezept sechs Monate ohne weiteres Rezept vergangen sind.
- Begriff
- Verordnungsfall
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Am Verordnungsfall hängt die orientierende Behandlungsmenge, also die Zahl der Behandlungen, mit der das Ziel in der Regel erreicht wird. Sie gilt für den gesamten Verordnungsfall. Die Höchstmenge je Verordnung begrenzt dagegen jedes einzelne Rezept. Reichen die Behandlungen nicht aus, sind weitere Rezepte im selben Verordnungsfall möglich, und die Zählung beginnt erst mit einem neuen Verordnungsfall von vorn.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Heilmittel-Richtlinie, Paragraf 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Ergotherapeutenliste mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.