Wann zahlt die Berufsgenossenschaft die Ergotherapie?
Nach einem anerkannten Arbeitsunfall zahlt die zuständige Berufsgenossenschaft Ihre Behandlung, und dazu gehört auch die Ergotherapie. Als Arbeitsunfall gilt ein Unfall bei einer versicherten Tätigkeit, also bei der Arbeit und auf dem direkten Weg dorthin und zurück.
Die gesetzliche Krankenkasse ist in diesem Fall nicht zuständig. Auf Leistungen der Kasse besteht kein Anspruch, wenn sie Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind. Auch wer privat krankenversichert ist, bekommt die Behandlung über die Berufsgenossenschaft, denn die gesetzliche Unfallversicherung arbeitet unabhängig von der Krankenversicherung.
Wer verordnet Ergotherapie nach einem Arbeitsunfall?
Bei einer Verletzung, die mehr als eine Bagatelle ist, gehen Sie zum Durchgangsarzt, kurz D-Arzt. Das ist ein Arzt, den die Unfallversicherung dafür zugelassen hat. Sie müssen zu ihm, wenn Sie über den Unfalltag hinaus nicht arbeiten können, wenn die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert oder wenn eine Behandlung wie Ergotherapie nötig ist. Dasselbe gilt, wenn die Verletzung nach einer Ausheilung wiederkehrt.
Der Durchgangsarzt entscheidet über die weitere Behandlung und verordnet die Ergotherapie, wenn sie nötig ist. Bei bestimmten Handverletzungen darf auch eine Handchirurgin oder ein Handchirurg mit besonderer Zulassung verordnen. Andere Ärzte, zum Beispiel Ihre Hausärztin, brauchen dafür vorher die Zustimmung der Unfallversicherung. Die Ergotherapiepraxis darf kein eigenes Rezept ausstellen. Das Rezept der Unfallversicherung ist ein eigenes Formular und sieht anders aus als das Kassenrezept.
Für das Rezept der Unfallversicherung gelten feste Fristen. Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen beginnen, bei Eile innerhalb von 7 Tagen. Danach gilt das Rezept 2 Monate, und Pausen dürfen höchstens 14 Tage dauern. Ein Langzeit-Rezept gilt für eine längere Behandlung und muss die Unfallversicherung vorher genehmigen. Es gilt 6 Monate ab dem ersten Behandlungstag und darf Pausen bis zu 4 Wochen haben.
| Regel | Frist | Was bei Überschreitung passiert |
|---|---|---|
| Behandlung beginnt | innerhalb von 14 Tagen, bei Eile innerhalb von 7 Tagen, gezählt ab dem Datum auf dem Formular | Das Rezept verliert seine Gültigkeit. |
| Rezept gilt | 2 Monate ab dem Startdatum im Feld Ergotherapiebeginn | Ein neues oder geändertes Rezept ist nötig. |
| Pause in der Behandlung | höchstens 14 Tage, bei einem Langzeit-Rezept 4 Wochen | Das Rezept wird ungültig, ein neues ist nötig. |
| Genehmigung eines Langzeit-Rezepts | 6 Monate ab dem ersten Behandlungstag | Danach ist ein neues Rezept nötig. |
Das Startdatum steht im Feld Ergotherapiebeginn auf dem Formular. Fangen Sie nicht vor diesem Datum an, sonst können die früheren Termine nicht abgerechnet werden.
Was bei einem Schulunfall anders läuft
Auch Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind gesetzlich unfallversichert. Versichert sind der Unterricht, die Pausen, Schulveranstaltungen und der direkte Weg zur Einrichtung und zurück. Bei einem Schulunfall zahlt statt der Berufsgenossenschaft die zuständige Unfallkasse des Landes oder der Kommune, zum Beispiel die Unfallkasse Hessen.
Der medizinische Ablauf ist ähnlich wie bei einem Arbeitsunfall. Bei Schülerinnen und Schülern müssen Sie zum Durchgangsarzt, wenn die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert oder wenn eine Behandlung wie Ergotherapie nötig ist. Eine Arbeitsunfähigkeit gibt es bei Kindern nicht, deshalb zählt dieses Merkmal hier nicht.
- Lassen Sie ein Kind mit einer Verletzung, die länger als eine Woche Behandlung erwarten lässt, vom Durchgangsarzt ansehen.
- Melden Sie den Unfall der Schule, damit sie ihn der Unfallkasse meldet.
- Das Rezept für Ergotherapie stellt der Durchgangsarzt aus, die Kinderarztpraxis allein reicht dafür nicht.
- Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung nicht, solange der Unfall als Schulunfall anerkannt ist.
Vom Unfall bis zum ersten Ergotherapie-Termin
Unfall melden
Sagen Sie dem Betrieb oder der Schule sofort Bescheid. Sie melden den Unfall der Unfallversicherung.
Durchgangsarzt aufsuchen
Gehen Sie unverzüglich zu einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt, wenn die Verletzung über eine Bagatelle hinausgeht.
Rezept bekommen
Die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt entscheidet, ob Ergotherapie nötig ist, und stellt das Rezept der Unfallversicherung aus.
Praxis suchen
Suchen Sie eine Ergotherapiepraxis, die Patientinnen und Patienten der Unfallversicherung behandelt. Eine Kassenzulassung braucht sie dafür nicht.
Behandlung beginnen
Der erste Termin muss innerhalb von 14 Tagen stattfinden, bei Eile innerhalb von 7 Tagen, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
- Fragen Sie die Praxis vor dem ersten Termin, ob sie mit der Unfallversicherung abrechnet.
- Bewahren Sie das Rezept gut auf, denn davon rechnet sich die Gültigkeit von 2 Monaten.
- Sagen Sie der verordnenden Praxis Bescheid, wenn die Behandlung länger als 14 Tage pausiert, damit sie das Rezept rechtzeitig anpassen kann.
Warum auch eine Praxis ohne Kassenzulassung infrage kommt
Für Patientinnen und Patienten der Unfallversicherung braucht eine Ergotherapiepraxis keine Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie muss die eigenen Voraussetzungen der Unfallversicherung erfüllen. Eine Praxis, die das tut, darf Sie behandeln, auch wenn sie bei den Krankenkassen nicht zugelassen ist.
Für Sie bedeutet das: Mehr Praxen kommen infrage. Fragen Sie vor dem ersten Termin bei der Praxis oder bei der Unfallversicherung, ob die Abrechnung möglich ist.
Was gilt, solange der Unfall nicht anerkannt ist?
Ob ein Unfall als Arbeits- oder Schulunfall anerkannt wird, entscheidet die Unfallversicherung. Solange das offen ist, klären Sie mit Ihrer Krankenkasse und der Unfallversicherung, wer die Behandlung vorläufig bezahlt. Bewahren Sie alle Quittungen und Rechnungen auf.
Hat die Unfallversicherung den Arbeits- oder Schulunfall anerkannt?
Ja, die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse zahlt die Ergotherapie, ohne Zuzahlung. Verordnen darf in der Regel nur der Durchgangsarzt.
Läuft das Anerkennungsverfahren noch?
Klären Sie mit Krankenkasse und Unfallversicherung, wer vorläufig zahlt, und bewahren Sie alle Quittungen auf.
Ohne anerkannten Unfall bleibt die Krankenkasse zuständig, mit der üblichen Zuzahlung.
Häufige Fragen
Zahlt die Berufsgenossenschaft die Ergotherapie nach einem Arbeitsunfall vollständig?
Ja. Nach einem anerkannten Arbeitsunfall übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Ergotherapie als Teil der Behandlung, ohne Zuzahlung. Den Anteil, den Sie bei einem Rezept der Krankenkasse zahlen würden, tragen Sie in diesem Fall nicht.
Wer verordnet Ergotherapie nach einem Arbeitsunfall?
In der Regel der Durchgangsarzt oder die Durchgangsärztin, bei bestimmten Handverletzungen auch eine Handchirurgin oder ein Handchirurg mit besonderer Zulassung. Andere Ärzte brauchen vorher die Zustimmung der Unfallversicherung. Die Ergotherapiepraxis selbst darf kein Rezept ausstellen.
Muss ich nach einem Schulunfall mit meinem Kind zum Durchgangsarzt?
Ja, wenn die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert oder wenn eine Behandlung wie Ergotherapie nötig ist. Bezahlt wird die Behandlung dann nicht von der Berufsgenossenschaft, sondern von der Unfallkasse des Landes oder der Kommune.
Wie lange gilt ein Rezept für Ergotherapie der Unfallversicherung?
Das Rezept gilt 2 Monate ab dem Startdatum, das im Feld Ergotherapiebeginn steht. Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen beginnen, bei Eile innerhalb von 7 Tagen. Pausen von mehr als 14 Tagen machen das Rezept ungültig.
Was passiert, wenn der Arbeitsunfall noch nicht anerkannt ist?
Klären Sie in diesem Fall mit Ihrer Krankenkasse und mit der Unfallversicherung, wer die Ergotherapie vorläufig bezahlt. Bewahren Sie alle Quittungen und Rechnungen auf. Ohne anerkannten Unfall bleibt die Krankenkasse zuständig, mit der üblichen Zuzahlung.
Zahlen Studierende nach einem Unfall in der Hochschule etwas für Ergotherapie zu?
Nein, nicht bei einem anerkannten Unfall. Studierende sind während des Studiums gesetzlich unfallversichert, deshalb zahlt die zuständige Unfallkasse die Ergotherapie ohne Zuzahlung.
