Ergotherapeutenliste

Glossar

Langfristiger Heilmittelbedarf

Langfristiger Heilmittelbedarf bedeutet, dass Sie wegen einer schweren, lang andauernden Erkrankung dauerhaft Heilmittel brauchen. Er liegt vor, wenn Schwere und Dauer der Schädigungen und der Einschränkungen im Alltag einen nachvollziehbaren, dauerhaften Behandlungsbedarf begründen. Für Diagnosen auf der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie gilt er automatisch, ohne Antrag bei der Krankenkasse und ohne Genehmigung.

Begriff
Langfristiger Heilmittelbedarf
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

In der Ergotherapie stehen auf dieser Liste unter anderem die infantile Zerebralparese und das Down-Syndrom mit der Diagnosegruppe EN1. Die infantile Zerebralparese ist eine Bewegungsstörung durch eine Hirnschädigung um die Geburt. Auch der frühkindliche Autismus steht dort, mit EN1 oder PS1. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf dann Rezepte für bis zu zwölf Wochen Behandlung ausstellen, die üblichen Mengengrenzen gelten nicht. Steht Ihre Diagnose nicht auf der Liste, ist aber vergleichbar schwer und dauerhaft, entscheidet die Krankenkasse auf Ihren Antrag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilmittel-Richtlinie, Paragraf 8 Langfristiger Heilmittelbedarf, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  2. SGB V, Paragraf 32 Heilmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Ergotherapeutenliste mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.