Wann bekommen Sie Ergotherapie als Hausbesuch?
Ein Hausbesuch ist die Ausnahme. Ihre Arztpraxis darf ihn nur verordnen, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können oder der Besuch medizinisch zwingend nötig ist. Der Grund muss also in Ihrer Erkrankung liegen, zum Beispiel wenn Sie nicht gehen können oder bettlägerig sind.
Dass Sie in einer Einrichtung leben oder dort behandelt werden, reicht allein nicht. Das gilt auch für Einrichtungen, in denen Sie tagsüber betreut werden. Ein medizinischer Grund muss hinzukommen. Die Arztpraxis kreuzt den Hausbesuch dann auf dem Rezept an, und ohne dieses Kreuz gibt es keinen Hausbesuch auf Kosten der Krankenkasse.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen?
Ja, dann verordnet Ihre Arztpraxis den Hausbesuch und kreuzt ihn auf dem Rezept an. Die Praxis rechnet dafür eine Pauschale mit der Krankenkasse ab.
Ist der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend nötig?
Ja, wenn Ihre Arztpraxis das so sieht und den Hausbesuch ankreuzt.
Besucht Ihr Kind unter 18 ganztägig eine Einrichtung und hat einen Förderstatus?
Dann darf die Behandlung dort auch ohne Hausbesuch-Kreuz stattfinden. Eine Pauschale gibt es dafür nicht.
Nein, dann findet die Behandlung in der Praxis statt. Können Sie nicht zu jedem Termin kommen, fragen Sie nach Behandlung per Video.
Was kostet Ergotherapie als Hausbesuch?
Die Behandlung selbst kostet zu Hause dasselbe wie in der Praxis. Seit dem 1. Juli 2026 sind das zum Beispiel 59,27 Euro für eine Behandlung von 45 Minuten und 79,03 Euro für eine von 60 Minuten. Für den Hausbesuch kommt eine Pauschale dazu, die Anfahrt und Aufwand abdeckt: 28,69 Euro je Tag zu Hause und 18,71 Euro in einer Pflegeeinrichtung. Davon zahlen Sie 10 Prozent selbst, also 2,87 Euro beziehungsweise 1,87 Euro. Als Pflegeeinrichtung zählen unter anderem Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Kurzzeit- und Tagespflege und Hospize. In der Praxis und per Video fällt keine Pauschale an.
| Ort | Wann möglich | Kreuz auf dem Rezept | Zusatzkosten der Kasse je Tag | Ihre Zuzahlung dazu je Tag |
|---|---|---|---|---|
| In der Praxis | Immer | Keins | Keine | Keine |
| Bei Ihnen zu Hause | Bei gesundheitlichen Gründen | Hausbesuch ja | 28,69 Euro | 2,87 Euro |
| In einer Pflegeeinrichtung | Bei gesundheitlichen Gründen, der Aufenthalt allein genügt nicht | Hausbesuch ja | 18,71 Euro | 1,87 Euro |
| In Kita, Schule oder Fördereinrichtung (Kinder bis 18) | Ganztägiger Besuch und amtlich festgestellter Förderstatus | Keins | Keine | Keine |
| Per Video | Sie und die Praxis stimmen zu, Ihre Ärztin hat Video nicht ausgeschlossen | Keins | Keine, Preis wie in der Praxis | Keine |
Zwei Grenzen der Pauschale sollten Sie kennen. Die Praxis darf sie je Person nur einmal am Tag abrechnen, auch bei zwei Behandlungen. Und liegt die Praxis im selben Haus wie die Einrichtung, in der Sie behandelt werden, darf sie keine Hausbesuchspauschale abrechnen.
Die Zuzahlung bei Ergotherapie besteht aus 10 Prozent der gesamten Kosten plus 10 Euro je Rezept, ab dem 1. Januar 2027 plus 15 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts. Für Erwachsene gilt eine Belastungsgrenze von 2 Prozent der Bruttoeinnahmen im Jahr, bei chronischer Krankheit von 1 Prozent.
Ein Beispiel: Zehn Behandlungen von je 45 Minuten kosten als Hausbesuch insgesamt 879,60 Euro. Sie zahlen davon 2026 rund 98 Euro, ab 2027 rund 103 Euro. Dieselben zehn Behandlungen in der Praxis kosten Sie rund 69 Euro. Der Hausbesuch ist für Sie also rund 29 Euro teurer.
Ergotherapie für Kinder in Kita und Schule
Ja, unter Bedingungen. Bis zum 18. Geburtstag darf die Behandlung ausnahmsweise ohne Hausbesuch-Kreuz in der Kita oder Schule stattfinden, in Einzelfällen auch länger, bis zum Abschluss einer begonnenen Schulausbildung. Das Kind muss die Einrichtung ganztägig besuchen, und sie muss auf Förderung ausgerichtet sein. Das können auch Regelkindergärten und Regelschulen sein.
Außerdem muss sich aus dem Rezept ergeben, dass die Beeinträchtigung besonders schwer ist und lange dauert. Das nimmt man in der Regel an, wenn eine Behörde einen Förderstatus festgestellt hat, zum Beispiel sonderpädagogischen Förderbedarf. Liegt er vor, muss die Arztpraxis keinen medizinischen Grund für einen Hausbesuch finden. Eine Pauschale gibt es nicht, die Praxis rechnet nur die Behandlung ab.
Eine Grenze ziehen die Regeln der Krankenkassen: Ergotherapie darf nicht an die Stelle von pädagogischer Förderung treten. Sie ersetzt also weder eine Schulbegleitung noch die Förderung bei einer Lernstörung. Für Lerntherapie bei Legasthenie oder Dyskalkulie kann das Jugendamt zuständig sein, wenn eine seelische Behinderung droht. Das läuft über einen eigenen Antrag mit fachärztlicher Stellungnahme.
- Bringen Sie den Bescheid über den Förderstatus oder den sonderpädagogischen Förderbedarf in die Arztpraxis mit.
- Klären Sie mit der Einrichtung, ob sie einen Raum und ein Zeitfenster für die Behandlung stellt.
- Fragen Sie die Ergotherapiepraxis, ob sie Behandlungen in Kita oder Schule anbietet.
- Beginnen Sie die Behandlung wie sonst innerhalb von 28 Tagen nach dem Rezept.
- Prüfen Sie bei Lernstörungen parallel einen Antrag beim Jugendamt.
Wie organisieren Sie den Hausbesuch in 6 Schritten?
Beim Hausbesuch müssen drei Beteiligte zusammenpassen: die Arztpraxis, die den Grund festhält, die Ergotherapiepraxis, die Fahrtwege plant, und Ihr Zuhause, in dem behandelt wird. Die Reihenfolge der Schritte entscheidet darüber, ob die Behandlung innerhalb der 28 Tage beginnt.
Medizinischen Grund benennen
Sagen Sie in der Sprechstunde konkret, warum Sie die Praxis nicht erreichen: Gehstrecke, Sturzgefahr, Belastbarkeit oder Orientierung.
Hausbesuch ankreuzen lassen
Die Arztpraxis kreuzt Hausbesuch auf dem Rezept an. Prüfen Sie, dass das Kreuz gesetzt ist, bevor Sie gehen.
Praxis finden, die zu Ihnen kommt
Suchen Sie in der Heilmittelerbringerliste Praxen in Ihrer Nähe, rufen Sie an und sagen Sie sofort, dass ein Hausbesuch verordnet ist und wo Sie wohnen. Klären Sie, ob die Praxis Ihren Wohnort anfährt.
Termin innerhalb der Frist vereinbaren
Der erste Termin muss spätestens am 28. Tag nach dem Rezeptdatum stattfinden, bei dringendem Bedarf am 14. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
Zuhause vorbereiten
Schaffen Sie eine freie Fläche am Tisch oder Bett, sorgen Sie für gutes Licht und legen Sie Hilfsmittel und Medikamentenplan bereit. Für die ersten Termine hilft es, wenn eine Angehörige oder eine Pflegekraft dabei ist.
Ohne Lücke weiterbehandeln
Bestätigen Sie jeden Termin mit Datum auf dem Rezept. Eine Pause von mehr als 14 Tagen ohne dokumentierten Grund macht das Rezept ungültig.
Bessert sich Ihr Zustand und Sie können wieder in die Praxis kommen, endet der Grund für den Hausbesuch. Die Ergotherapiepraxis klärt dann mit Ihrer Arztpraxis, ob die Behandlung in der Praxis weitergeht, und die Pauschale entfällt. Verschlechtert sich Ihr Zustand, braucht es ein geändertes oder neues Rezept mit Kreuz, denn Ihre Ärztin muss Änderungen erneut unterschreiben.
Können Sie nur an manchen Terminen nicht in die Praxis kommen, ist Ergotherapie per Video eine Möglichkeit, wenn Ihre Ärztin sie nicht ausgeschlossen hat.
Häufige Fragen
Wann zahlt die Krankenkasse Ergotherapie als Hausbesuch?
Die Krankenkasse zahlt Ergotherapie als Hausbesuch, wenn Ihre Arztpraxis ihn auf dem Rezept angekreuzt hat, weil Sie nicht in die Praxis kommen können oder der Besuch medizinisch zwingend nötig ist. Die Praxis rechnet dann zusätzlich zur Behandlung eine Pauschale von 28,69 Euro je Tag ab, in einer Pflegeeinrichtung 18,71 Euro. Die Preise gelten seit dem 1. Juli 2026.
Reicht es für einen Hausbesuch der Ergotherapie, dass ich im Pflegeheim wohne?
Nein, dass Sie in einer Einrichtung leben, reicht allein nicht für einen Hausbesuch. Es muss ein medizinischer Grund hinzukommen, etwa dass Sie nicht gehen können oder der Weg in die Praxis wegen der Erkrankung nicht möglich ist. Liegt er vor, rechnet die Praxis für den Besuch im Pflegeheim 18,71 Euro ab.
Wie hoch ist die Zuzahlung beim Hausbesuch der Ergotherapie?
Die Zuzahlung beim Hausbesuch der Ergotherapie beträgt 10 Prozent der gesamten Kosten plus 10 Euro je Rezept, ab dem 1. Januar 2027 plus 15 Euro. Auf die Hausbesuchspauschale entfallen davon 2,87 Euro je Tag, in einer Pflegeeinrichtung 1,87 Euro. Zehn Behandlungen mit Hausbesuch kosten Sie 2026 rund 98 Euro statt rund 69 Euro in der Praxis.
Darf die Ergotherapeutin mein Kind in der Schule oder im Kindergarten behandeln?
Ja, Ergotherapie darf bei Kindern und Jugendlichen bis 18 ausnahmsweise in der Kita oder Schule stattfinden, auch ohne Hausbesuch auf dem Rezept. Voraussetzung ist, dass das Kind die Einrichtung ganztägig besucht und die Beeinträchtigung besonders schwer ist und lange dauert. Das nimmt man in der Regel bei einem amtlich festgestellten Förderstatus an. Eine Hausbesuchspauschale gibt es dafür nicht.
Kann Ergotherapie statt eines Hausbesuchs auch per Video stattfinden?
Ja, Ergotherapie kann per Video stattfinden, wenn Sie und die Praxis zustimmen und Ihre Ärztin Video nicht ausgeschlossen hat. Die erste Behandlung im Behandlungsfall (alle Rezepte für dasselbe Problem) muss aber persönlich stattfinden, ebenso regelmäßige Kontrolltermine. Die Videobehandlung kostet dasselbe wie die Behandlung in der Praxis, eine Hausbesuchspauschale fällt nicht an.
Gilt für den Hausbesuch der Ergotherapie dieselbe Frist wie für die Praxis?
Ja, auch beim Hausbesuch muss die Ergotherapie innerhalb von 28 Tagen nach dem Rezeptdatum beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Eine Pause von mehr als 14 Tagen ohne dokumentierten Grund macht das Rezept ungültig.
