Ergotherapeutenliste

Ratgeber

Zahlt die Krankenkasse Ergotherapie per Video?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ja, die Krankenkasse zahlt Ergotherapie per Video zum selben Preis wie in der Praxis, wenn Sie und die Praxis zustimmen und Ihre Ärztin Video nicht ausgeschlossen hat. Der erste Termin findet immer persönlich statt. Hausbesuche, Wärme- und Kälteanwendungen und die Schiene sind ausgenommen. Eine Praxis darf höchstens 30 Prozent ihrer Behandlungen je Quartal per Video anbieten.

Video-Anteil einer Praxis je Quartal
höchstens 30 Prozent
§ 7a Absatz 1 Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ergotherapie, Stand 16. März 2026
Eine Person mit Kopfhörern sitzt, von hinten gesehen, zu Hause an einem Laptop auf einem Ständer, auf dem Bildschirm ist ein unscharfer Wohnraum zu sehen.
Eine Person sitzt zu Hause mit Kopfhörern am Laptop, auf dem Bildschirm ist ein Wohnzimmer zu sehen. Bild: KI generiert.

Was kostet Ergotherapie per Video?

Ergotherapie per Video kostet die Kasse genau so viel wie dieselbe Behandlung in der Praxis. Das gilt für alle vier Behandlungsarten, und auch Behandlungen mit mehreren Teilnehmenden dürfen per Video stattfinden. Für Sie ändert sich nichts: Sie zahlen wie in der Praxis nur die gesetzliche Zuzahlung.

Eine Einzelbehandlung von 45 Minuten kostet 59,27 Euro, eine von 60 Minuten 79,03 Euro und eine von 75 Minuten 98,79 Euro, in der Praxis wie per Video. Auch Ihre Zuzahlung bleibt gleich: 10 Prozent des Preises plus die 10 Euro je Rezept, ab dem 1. Januar 2027 plus 15 Euro.

Preise für die Krankenkasse in der Praxis und per Video im Vergleich.
Was trainiert wirdPreis in der PraxisPreis per VideoTermindauer
Beweglichkeit, Kraft, Geschicklichkeit59,27 Euro59,27 Euro45 Minuten
Wahrnehmung, Körpergefühl, Gleichgewicht79,03 Euro79,03 Euro60 Minuten
Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Denken, Planen59,27 Euro59,27 Euro45 Minuten
Antrieb, Gefühle, Umgang mit anderen98,79 Euro98,79 Euro75 Minuten

Muss der erste Ergotherapie-Termin persönlich sein?

Ja. Die erste Behandlung im Behandlungsfall (alle Rezepte für dasselbe Problem) findet immer im persönlichen Kontakt statt, in der Praxis oder als Hausbesuch. Im Ablauf einer Ergotherapie ist das die Analyse, wie sich Ihre Erkrankung im Alltag auswirkt. Danach entscheiden Sie gemeinsam mit der Ergotherapeutin, welche Termine per Video laufen. Die Praxis muss Sie dabei auf die Möglichkeit hinweisen, in der Praxis behandelt zu werden.

Auch später hat der persönliche Kontakt Vorrang, wenn sich das Ziel damit besser erreichen lässt. Regelmäßige Kontrolltermine, bei denen die Ergotherapeutin den Verlauf prüft, finden deshalb weiterhin in der Praxis statt, auch wenn einzelne Termine dazwischen per Video laufen.

Als Video zählt nur ein Gespräch in Echtzeit mit Bild und Ton. Ein aufgezeichnetes Übungsvideo oder eine Gesundheits-App, die Sie allein nutzen, ist keine Behandlung und darf nicht als Videotermin abgerechnet werden.

Welche Ergotherapie darf nicht per Video stattfinden?

Drei Leistungen sind von Video ausgenommen.

  • Wärme- oder Kälteanwendungen
  • Herstellung, Anpassung und Korrektur einer ergotherapeutischen Schiene
  • Der Hausbesuch selbst, egal welche Behandlungsart dabei stattfindet

Wie oft darf eine Praxis Video anbieten?

Eine Praxis darf höchstens 30 Prozent aller ihrer Behandlungen je Quartal per Video erbringen. Ein Quartal sind drei Monate. Die Grenze gilt für die ganze Praxis und alle Patienten zusammen, nicht für ein einzelnes Rezept.

Der Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Ergotherapie-Verbänden verlangt außerdem, dass die Praxis jede Behandlung jederzeit auch vor Ort fortführen kann.

Wie stimmen Sie einer Videobehandlung zu?

Video geht nur, wenn Sie und die Praxis sich einig sind. Dazu gehören eine Aufklärung durch die Praxis und Ihre Einwilligung in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Ohne Ihre Zustimmung bleibt es bei der Behandlung in der Praxis.

  1. Die Praxis klärt Sie über Ablauf und Grenzen der Videobehandlung auf, bevor der erste Videotermin stattfindet.
  2. Sie stimmen in Textform zu, zum Beispiel per E-Mail oder über ein digitales Formular.
  3. Für jeden Videotermin sorgen Sie und die Praxis für einen ungestörten, geschützten Raum. Alle sind während des Termins mit bewegtem Videobild zu erkennen.
  4. Sie können die Videobehandlung jederzeit in Textform widerrufen, auch mitten im laufenden Rezept.
  5. Nach einem Widerruf behandelt die Praxis Sie wieder in der Praxis, ohne dass Sie ein neues Rezept brauchen.

Video kommt nur infrage, wenn Sie körperlich und seelisch in der Lage sind, aktiv mitzumachen, und mit der Technik zurechtkommen. Bei Kindern oder bei Menschen, die Unterstützung brauchen, dürfen Bezugspersonen wie Eltern oder pflegende Angehörige dabei sein, im selben Raum oder zugeschaltet.

Darf die Ärztin Ergotherapie per Video ausschließen?

Ja. Sieht Ihre Ärztin einen wichtigen Grund gegen Video, muss sie es auf dem Rezept ausschließen. Ohne diesen Ausschluss dürfen Sie und die Praxis frei über Video entscheiden.

Kommt für Ihre Ergotherapie Video infrage?

Hat Ihre Ärztin Video auf dem Rezept ausgeschlossen?

Ja

Dann bleibt es bei Terminen in der Praxis, auch wenn Sie Video möchten. Im Ausnahmefall kann sich das ändern, wenn Sie zustimmen und Ihre Ärztin einverstanden ist.

Nein

Ist es Ihr erster Termin, ein Hausbesuch oder eine Schienenbehandlung?

Ja

Dann findet der Termin persönlich statt, nicht per Video.

Nein

Ja, Video ist möglich, wenn Sie und die Praxis zustimmen und die Praxis ihre Grenze von 30 Prozent noch nicht erreicht hat.

Zeigt sich erst während der Behandlung, dass einzelne Termine trotz Ausschluss per Video sinnvoll wären, geht das ausnahmsweise. Dafür brauchen Sie Ihre Zustimmung und das Einverständnis Ihrer Ärztin, und die Praxis vermerkt die Änderung auf dem Rezept.

Für Beratungen gibt es eine Sonderregel: In begründeten Einzelfällen dürfen bis zu zwei Termine je Rezept am Telefon stattfinden, ohne Bildschirm. Das gilt nur für Beratung, nicht für die Übungsbehandlung.

Was brauchen Sie technisch für Ergotherapie per Video?

Die Praxis muss einen Videodienst nutzen, der die vereinbarten Vorgaben zu Datenschutz und Technik erfüllt. Bei Ihnen genügen ein Gerät mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und ein Raum, in dem Sie ungestört und nicht einsehbar sind.

Bietet der Videodienst einen Nachweis über den Termin an, darf die Praxis ihn statt Ihrer Unterschrift verwenden und muss ihn in Ihrer Akte aufbewahren. Ihre Krankenkasse kann diesen Nachweis anfordern.

Häufige Fragen

Kostet Ergotherapie per Video mehr oder weniger als in der Praxis?

Ergotherapie per Video kostet genau so viel wie dieselbe Behandlung in der Praxis. Eine Behandlung von 45 Minuten kostet in beiden Fällen 59,27 Euro, eine von 75 Minuten 98,79 Euro. Auch Ihre Zuzahlung bleibt gleich hoch.

Muss der erste Termin einer Ergotherapie persönlich stattfinden?

Ja, der erste Termin einer Ergotherapie muss persönlich stattfinden, in der Praxis oder als Hausbesuch. Erst danach kann die Praxis mit Ihrer Zustimmung einzelne Termine per Video anbieten. Auch dann müssen regelmäßige Kontrolltermine persönlich stattfinden.

Welche Ergotherapie-Leistungen sind von der Videobehandlung ausgeschlossen?

Von der Videobehandlung ausgeschlossen sind Wärme- und Kälteanwendungen, die Herstellung und Anpassung einer Schiene und der Hausbesuch. Diese Leistungen finden immer persönlich statt, auch wenn Sie Video möchten.

Kann ich eine begonnene Videobehandlung der Ergotherapie wieder ablehnen?

Ja, Sie können die Videobehandlung jederzeit in Textform widerrufen, auch mitten im laufenden Rezept. Die Praxis führt die Behandlung dann in der Praxis fort. Ein neues Rezept brauchen Sie dafür nicht.

Darf meine Ärztin Ergotherapie per Video auf dem Rezept ausschließen?

Ja, sieht die Ärztin einen wichtigen Grund gegen Video, trägt sie das auf dem Rezept ein. Die Ergotherapiepraxis ist daran gebunden, und Video kommt für dieses Rezept dann nicht infrage. Nur mit Ihrer Zustimmung und dem Einverständnis der Ärztin ist im Ausnahmefall eine Änderung möglich.

Wie oft darf eine Ergotherapiepraxis Videobehandlungen anbieten?

Eine Ergotherapiepraxis darf höchstens 30 Prozent aller Behandlungen je Quartal per Video erbringen. Die Grenze gilt für die gesamte Praxis und alle Patienten zusammen, nicht für ein einzelnes Rezept.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Ergotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2026, § 7a Grundsätze der telemedizinischen Leistungen, GKV-Spitzenverband, BED und DVE, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  2. Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ergotherapie, Lesefassung Stand 01.07.2026 (Positionen der telemedizinischen Leistungen X4122 bis X4232), GKV-Spitzenverband, BED und DVE, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  3. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, §§ 6 Absatz 4 und 16b, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  4. Heilmittelbehandlungen per Video möglich: Voraussetzungen und persönlicher Erstkontakt, Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss,
  5. § 61 SGB V, Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23 (§ 61 SGB V neu) und Artikel 8 (Inkrafttreten), BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Ergotherapeutenliste mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.