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Ratgeber

Ergotherapie nach dem Krankenhaus (Entlassmanagement)

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ja, das Krankenhaus darf bei der Entlassung Ergotherapie verordnen, aber nur für die ersten sieben Tage danach. Der erste Termin muss innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung stattfinden, alle Termine müssen nach zwölf Tagen abgeschlossen sein, sonst verfallen sie. Die weitere Behandlung verordnet Ihre Hausarztpraxis.

Zeitraum des Krankenhaus-Rezepts
bis zu 7 Tage nach der Entlassung
§ 16a Absatz 1 Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15. Mai 2025, Stand 5. August 2025
Frist für den ersten Termin
7 Tage nach der Entlassung, sonst verfällt das Rezept
§ 16a Absatz 3 Satz 1 und 3 Heilmittel-Richtlinie, Stand 5. August 2025
Frist für den letzten Termin
12 Tage nach der Entlassung, danach verfallen Termine
§ 16a Absatz 3 Satz 2 Heilmittel-Richtlinie, Stand 5. August 2025
Eine Person mit Rollator geht in Begleitung einer Pflegekraft, von hinten gesehen, durch einen hellen Krankenhausflur.
Eine Person mit Rollator geht mit einer Pflegekraft einen hellen Krankenhausflur entlang. Bild: KI generiert.

Was das Krankenhaus bei der Entlassung verordnen darf

Die Krankenhausbehandlung endet nicht mehr an der Pforte. Jedes Krankenhaus muss ein Entlassmanagement anbieten, also die Organisation der Versorgung nach der Entlassung. Dazu gehört, dass es selbst Ergotherapie verordnen darf, und zwar für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der Entlassung. Außerdem haben Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse einen Anspruch darauf, dass sie das Entlassmanagement unterstützt.

Die Krankenhausärztin oder der Krankenhausarzt verordnet nach denselben Regeln wie eine Ärztin in der Praxis. Nach dem Rahmenvertrag üben dieses Recht Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung aus. Für Ergotherapie darf es auch eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut im Krankenhaus tun.

Der Zeitraum von sieben Tagen begrenzt die Menge. Die Ärztin bemisst sie nach dem Rhythmus so, dass die sieben Tage nicht überschritten werden. Bei zwei Terminen pro Woche sind das zwei Termine, nicht zehn. Das Rezept aus dem Krankenhaus überbrückt die Zeit bis zum ersten Termin in der Hausarztpraxis und ersetzt keine Behandlungsserie.

Erster Termin binnen 7 Tagen, Ende binnen 12 Tagen

Diese Rezepte haben die kürzesten Fristen der Ergotherapie. Sie zählen ab Ihrem Entlassungstag. Der erste Termin muss innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung liegen, alle Termine müssen innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen sein. Beginnt die Behandlung nicht rechtzeitig, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Termine, die Sie bis zum zwölften Tag nicht genutzt haben, verfallen.

Der Entlassungstag zählt nicht mit, gezählt wird ab dem Folgetag. Werden Sie an einem Freitag entlassen, ist der Freitag der Folgewoche der letzte Tag für den ersten Termin. Der Mittwoch danach ist der letzte Tag der Serie. Dazwischen liegt in der Regel ein Wochenende, an dem Sie keine Praxis erreichen.

Ein Rezept aus dem Krankenhaus gilt nur 7 bis 12 Tage. Der erste Termin muss binnen 7 Tagen liegen, der letzte binnen 12 Tagen. Ein Rezept der Arztpraxis erlaubt 28 Tage bis zum ersten Termin, bei Dringlichkeit 14, und bis zu 10 Termine, bei einigen psychischen Erkrankungen bis zu 20. Die Zuzahlung beträgt in beiden Fällen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Rezept bis Ende 2026 und danach 15 Euro.

Rezept aus dem Krankenhaus und Rezept der Arztpraxis im Vergleich.
MerkmalRezept aus dem KrankenhausRezept der Arztpraxis
Wer verordnetÄrztin oder Arzt des Krankenhauses, bei Ergotherapie auch Psychotherapeuten des KrankenhausesJede Ärztin und jeder Arzt, die oder der gesetzlich Versicherte behandelt, bei psychischen Erkrankungen auch Psychotherapeuten
Erster Terminbinnen 7 Tagen nach der Entlassungbinnen 28 Tagen nach der Ausstellung, bei Dringlichkeit binnen 14
Letzter Terminbinnen 12 Tagen nach der Entlassung, danach verfallen die Terminekein festes Ende, aber keine Pause über 14 Tage ohne Grund
Mengeso viele Termine, wie in die 7 Tage passenbis zu 10 Termine, bei einigen psychischen Erkrankungen bis zu 20
Anrechnungzählt für die weiterbehandelnde Praxis nicht mitzählt auf den Behandlungsfall und den Richtwert
Zuzahlung10 Prozent der Kosten plus ein fester Betrag je Rezept: 10 Euro bis Ende 2026, danach 15 Eurogenauso, je Rezept erneut

Woran Sie ein Rezept aus dem Krankenhaus erkennen

Das Krankenhaus verordnet auf demselben Formular wie eine Arztpraxis, aber mit der Sonderkennzeichnung Entlassmanagement. Zusätzlich muss das Entlassungsdatum auf dem Rezept stehen, denn ohne dieses Datum lassen sich die Fristen nicht berechnen.

Fehlt die Kennzeichnung, gilt das Rezept als gewöhnliches Rezept. Der Vertrag für Ergotherapie verlangt, dass Rezepte aus dem Entlassmanagement klar als solche erkennbar sind. Sonst gelten sie als reguläre Rezepte. Für Sie heißt das: Ohne Kennzeichnung gelten die 28 Tage, was die Terminsuche leichter macht.

  • Die Sonderkennzeichnung Entlassmanagement auf dem Formular.
  • Das Entlassungsdatum, aus dem sich die Fristen von 7 und 12 Tagen ergeben.
  • Diagnose, Diagnosegruppe (das Kürzel auf Ihrem Rezept, zum Beispiel EN1), Behandlungsart, Zahl der Termine und Frequenz, wie bei jedem Rezept.
  • Ein Kreuz bei Hausbesuch, falls Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können.
  • Stempel und Unterschrift der Ärztin oder des Arztes im Krankenhaus.

Was Sie in den ersten Tagen nach der Entlassung erledigen

Nach der Entlassung geht es um den Alltag: Anziehen, Waschen, Essen zubereiten, sich im eigenen Bad bewegen. Genau diese Tage deckt das Rezept aus dem Krankenhaus ab. Damit die Kette nicht reißt, müssen zwei Dinge parallel laufen: die kurze Serie aus dem Krankenhaus und der Termin in der Hausarztpraxis für das Folgerezept. Wie Sie dort ein Rezept für Ergotherapie bekommen, hängt von Ihrer Diagnose ab.

Von der Entlassung zur laufenden Serie in 6 Schritten
  1. Vor der Entlassung: Praxis suchen

    Fragen Sie Sozialdienst oder Pflegeteam, rufen Sie Praxen an, nennen Sie den Entlassungstag und halten Sie einen Termin in den ersten Tagen danach fest. Zuständig: Sie und der Sozialdienst.

  2. Am Entlassungstag: Unterlagen prüfen

    Sammeln Sie das Rezept mit Sonderkennzeichnung und Entlassungsdatum, den Entlassbrief und den Medikationsplan ein. Zuständig: Station und Sie.

  3. Bis Tag 7: erster Termin

    Der Entlassungstag zählt nicht mit. Ohne Termin in dieser Frist verfällt das Rezept ersatzlos. Zuständig: Ergotherapiepraxis und Sie.

  4. In derselben Woche: Termin in der Hausarztpraxis

    Dort wird das Folgerezept ausgestellt, das die eigentliche Serie tragen soll. Nehmen Sie den Entlassbrief mit. Zuständig: Krankenhaus und Hausarztpraxis.

  5. Bis Tag 12: Serie aus dem Krankenhaus abschließen

    Danach verfallen nicht genutzte Termine. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Zuständig: Ergotherapiepraxis.

  6. Danach: Serie auf dem neuen Rezept

    Die Termine aus dem Krankenhaus zählen für die Höchstzahl und den Richtwert nicht mit. Zuständig: Hausarztpraxis und Ergotherapiepraxis.

Ist ein Hausbesuch nötig, weil Sie die Praxis nicht erreichen können, lassen Sie ihn auf dem neuen Rezept ankreuzen.

Wie die Ergotherapie nach 12 Tagen weitergeht

Nach dem zwölften Tag ist das Rezept aus dem Krankenhaus in jedem Fall erledigt, und die weitere Behandlung läuft über ein Rezept der Arztpraxis. Das Krankenhaus muss die weiterbehandelnde Praxis rechtzeitig über seine Rezepte informieren. Verlassen Sie sich nicht allein darauf und nehmen Sie den Entlassbrief zum Termin mit.

Ein Vorteil bleibt, auch wenn das Rezept aus dem Krankenhaus nur zwei Termine umfasst. Es zählt bei der weiterbehandelnden Praxis nicht mit, weder für den Behandlungsfall, also alle Rezepte für dasselbe Problem, noch für die Höchstzahl je Rezept oder den Richtwert. Die Serie bei der Hausärztin beginnt also bei null, obwohl Sie schon behandelt wurden.

Dieselben Regeln gelten nach einer stationären Reha, die die Krankenkasse bezahlt, und nach einer psychiatrischen Behandlung zu Hause durch ein Krankenhausteam. Die Reha selbst ist eine eigene Leistung mit eigenem Antrag und läuft nicht über das Rezept.

Welches Rezept trägt Ihre Behandlung gerade?

Trägt Ihr Rezept die Kennzeichnung Entlassmanagement und ein Entlassungsdatum?

Ja

Liegt die Entlassung mehr als 7 Tage zurück, und hatten Sie noch keinen Termin?

Ja

Das Rezept ist verfallen. Bitten Sie die Arztpraxis um ein neues Rezept.

Nein

Liegt die Entlassung weniger als 12 Tage zurück?

Ja

Vereinbaren Sie die restlichen Termine sofort. Sie müssen 12 Tage nach der Entlassung abgeschlossen sein, und parallel gehört ein Termin in der Hausarztpraxis in den Kalender.

Nein

Nicht genutzte Termine sind verfallen. Die weitere Ergotherapie läuft über ein neues Rezept der Arztpraxis.

Nein

Hat eine Arztpraxis das Rezept ausgestellt?

Ja

Es gelten die gewöhnlichen Fristen: erster Termin binnen 28 Tagen, bei Dringlichkeit binnen 14, und keine Pause über 14 Tage.

Nein

Fragen Sie in der Ergotherapiepraxis nach, wer das Rezept ausgestellt hat. Ohne Kennzeichnung gilt es als gewöhnliches Rezept, auch wenn es aus dem Krankenhaus stammt.

Das Entlassmanagement braucht Ihre Einwilligung

Das Entlassmanagement ist mehr als ein Rezept. Es umfasst alle Leistungen, die nach der Krankenhausbehandlung nötig sind, also auch häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Krankentransport und Leistungen der Pflegeversicherung. Kranken- und Pflegekassen arbeiten dabei zusammen.

Ohne Ihre Einwilligung passiert nichts. Das Entlassmanagement und die dafür nötige Verarbeitung Ihrer Daten sind nur mit Ihrer Einwilligung und nach vorheriger Information erlaubt, schriftlich oder elektronisch. Dafür gibt es bundeseinheitliche Formulare, die auch die Datenübermittlung an die Krankenkasse und den Widerruf regeln. Bei einer gerichtlich bestellten Betreuung wird die Betreuerin oder der Betreuer informiert und um die Einwilligung gebeten.

Häufige Fragen

Darf das Krankenhaus Ergotherapie verordnen?

Ja, das Krankenhaus darf im Entlassmanagement Ergotherapie verordnen, soweit sie für die Versorgung unmittelbar nach der Entlassung nötig ist, und zwar für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen. Verordnen dürfen Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung, für Ergotherapie auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Krankenhaus.

Wie viele Termine Ergotherapie darf ein Rezept aus dem Krankenhaus enthalten?

Die Menge richtet sich nach dem Rhythmus der Behandlung und muss in die sieben Tage nach der Entlassung passen. Bei zwei Terminen pro Woche sind das zwei Termine. Die üblichen 10 Termine je Rezept spielen hier keine Rolle, weil der Zeitraum die engere Grenze ist.

Was passiert mit Terminen, die zwölf Tage nach der Entlassung nicht genutzt sind?

Sie verfallen. Die Behandlung aus einem Rezept des Krankenhauses muss innerhalb von zwölf Tagen nach der Entlassung abgeschlossen sein, nicht genutzte Termine verfallen. Eine Verlängerung oder Übertragung auf ein neues Rezept ist nicht vorgesehen. Die weitere Behandlung läuft über ein Rezept der Arztpraxis.

Zählt das Rezept aus dem Krankenhaus gegen die Höchstzahl meiner Hausarztpraxis?

Nein. Rezepte aus dem Entlassmanagement bleiben für die weiterbehandelnde Praxis unberücksichtigt, beim Behandlungsfall, bei der Höchstzahl je Rezept und beim Richtwert. Ihre Hausarztpraxis kann danach die vollen 10 Termine verordnen, bei einigen psychischen Erkrankungen bis zu 20.

Gilt das Entlassmanagement für Ergotherapie auch nach einer Reha?

Ja, das Entlassmanagement gilt für Ergotherapie auch nach einer stationären Reha, die die Krankenkasse bezahlt, und nach einer psychiatrischen Behandlung zu Hause durch ein Krankenhausteam. Es gelten dann dieselben Fristen von sieben und zwölf Tagen nach der Entlassung aus der Einrichtung.

Was gilt, wenn auf dem Rezept die Kennzeichnung Entlassmanagement fehlt?

Dann wird das Rezept wie ein gewöhnliches Rezept behandelt. Der Vertrag für Ergotherapie verlangt, dass Rezepte aus dem Entlassmanagement klar als solche erkennbar sind, und ohne die Kennzeichnung gelten die Sonderregeln nicht. Praktisch heißt das: Es gelten 28 Tage bis zum ersten Termin.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 39 SGB V, Krankenhausbehandlung (Absatz 1a: Entlassmanagement, Verordnungsrecht für bis zu sieben Tage, Einwilligung und Information schriftlich oder elektronisch), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, § 16a (Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements) sowie §§ 11, 15 und 16, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 1a SGB V, Fassung der 14. Änderungsvereinbarung vom 19. November 2025, in Kraft seit 1. April 2026, §§ 4, 6 und 7, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft, bereitgestellt von der KBV,
  4. Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Ergotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16. März 2026, § 3 Absatz 10, § 6 Absatz 5 und § 7 Absatz 4, GKV-Spitzenverband, BED und DVE, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  5. Anlage 3 Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ergotherapie, Ziffer 2 Absatz 2 (ohne Kennzeichnung ist § 16a der Heilmittel-Richtlinie nicht anwendbar), GKV-Spitzenverband, BED und DVE, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  6. Fragen-Antworten-Katalog Ergotherapie, Stand 16. März 2026, Nummern 16 und 27, GKV-Spitzenverband, BED und DVE, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  7. § 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026: bei Heilmitteln 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23 und Artikel 8 Absatz 2 (Zuzahlung bei Heilmitteln ab 1. Januar 2027: 10 Prozent und 15 Euro je Verordnung), BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Ergotherapeutenliste mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.