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Ratgeber

Wie lange ist eine Ergotherapie Verordnung gültig?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Rezept für Ergotherapie ist gültig, wenn die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnt, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Danach darf keine Pause länger als 14 Tage dauern, außer die Praxis dokumentiert einen Grund. Begründete Pausen sind zusammen bis zu 70 Tage möglich. Nach einem Krankenhausaufenthalt gelten 7 Tage.

Frist bis zum ersten Termin
28 Tage, bei Dringlichkeit 14 Tage
§ 15 Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15. Mai 2025, Stand 5. August 2025
Längste Pause ohne Begründung
14 Tage, danach verfällt das Rezept
§ 16 Absatz 4 Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15. Mai 2025, Stand 5. August 2025
Begründete Pausen zusammen
bis zu 70 Tage je Rezept
§ 7 Absatz 3a Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ergotherapie, Stand 16. März 2026
Eine Sanduhr mit Holzrahmen steht auf einem aufgeräumten Schreibtisch, dahinter unscharf ein Stift und leere Blätter.
Eine Sanduhr steht auf einem Schreibtisch neben einem Stift und ein paar leeren Blättern. Bild: KI generiert.

Innerhalb von 28 Tagen muss die Behandlung beginnen

Die 28 Tage sind die wichtigste Frist auf Ihrem Rezept, und sie stehen nirgends darauf. Die Richtlinie verlangt, dass die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung beginnt. Schaffen Sie das nicht, verliert das Rezept seine Gültigkeit.

Die Richtlinie ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, des obersten Gremiums der Kassen und Ärzte. Sie ist für Krankenkassen, Versicherte und Praxen verbindlich. Deshalb kann Ihnen niemand die Frist verlängern, auch nicht die Praxis, bei der Sie auf einen Platz warten.

Gezählt werden Kalendertage, also auch Wochenenden, Feiertage und Praxisurlaub. Der Tag der Ausstellung ist Tag 0, der nächste Tag ist Tag 1. Ein Rezept von einem Montag muss deshalb spätestens vier Wochen später an einem Montag zum ersten Termin führen.

Bei Dringlichkeit bleiben 14 Tage, nach dem Krankenhaus 7

Hat die Ärztin auf dem Rezept dringlichen Bedarf angekreuzt, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen. Das Kreuz ist keine Empfehlung, es verkürzt Ihre Frist.

Aufheben darf das Kreuz nur die Arztpraxis, die es gesetzt hat, mit neuer Unterschrift und Datum. Auch dann gelten höchstens 28 Tage ab der Ausstellung. Eine Ausnahme gibt es für ein weiteres Rezept, das während einer laufenden Behandlung ausgestellt und als dringlich gekennzeichnet wird. Dafür gelten 28 Tage, und beide Praxen dürfen etwas anderes verabreden, wenn es das Therapieziel sichert.

Aus dem Krankenhaus kommt die kürzeste Frist. Wie Ergotherapie nach dem Krankenhaus verordnet wird, hängt am Entlassungstag: Der erste Termin muss innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung liegen. Nach 12 Tagen verfallen die Termine, die Sie bis dahin nicht genutzt haben.

Die Fristen reichen von 7 Tagen nach einer Entlassung bis zu 28 Tagen bei einem normalen Rezept. Bei dringlichem Bedarf sind es 14 Tage. Für ein weiteres Rezept desselben Problems zählen 28 Tage ab dem letzten Termin des vorigen Rezepts. Ein Rezept ohne feste Terminzahl gilt insgesamt höchstens 16 Wochen, ein Rezept bei dauerhaft schweren Erkrankungen deckt bis zu 12 Wochen ab.

Fristen für den ersten Termin und die Laufzeit, je nach Art des Rezepts.
Art des RezeptsErster Termin spätestensWas danach gilt
Normales Rezept28 Tage nach der AusstellungKeine Pause über 14 Tage ohne Grund
Rezept mit Kreuz bei dringlichem Bedarf14 Tage nach der AusstellungDie Frist gilt auch, wenn Sie das Kreuz erst später bemerken
Rezept aus dem Krankenhaus7 Tage nach der EntlassungAlle Termine spätestens 12 Tage nach der Entlassung, danach verfallen sie
Weiteres Rezept für dasselbe Problem28 Tage nach dem letzten Termin des vorigen RezeptsEs gilt auch dann, wenn es vor mehr als 28 Tagen ausgestellt wurde
Rezept ohne feste Terminzahl28 Tage nach der AusstellungGesamtlaufzeit höchstens 16 Wochen ab dem Ausstellungsdatum
Rezept bei dauerhaft schwerer Erkrankung28 Tage nach der AusstellungBehandlung bis zu 12 Wochen je Rezept

Beide Fristen laufen unabhängig voneinander. Die erste entscheidet, ob das Rezept überhaupt eingelöst wird, die zweite, wie lange die begonnene Serie laufen darf. Jede von beiden kann ein Rezept beenden.

Wie lange Pausen in der Ergotherapie erlaubt sind

Nach dem ersten Termin zählt der Abstand zwischen zwei Terminen. Ist die Pause länger als 14 Tage und hat niemand einen Grund dokumentiert, verliert das Rezept für die restlichen Termine seine Gültigkeit. Begründete Pausen trägt die Therapeutin auf dem Rezept ein, und das Therapieziel darf nicht gefährdet sein.

Was als Grund zählt, regelt der Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Ergotherapie. Er nennt drei Gründe mit Kürzeln, die die Praxis auf das Rezept schreibt. Zusammen darf ein Rezept bis zu 70 Tage unterbrochen werden. In die Summe zählen nur Pausen, die selbst länger als 14 Tage dauerten.

  • T steht für eine Pause, die therapeutisch gewollt ist.
  • K steht für Krankheit, Ihre wie die der Therapeutin. Auch Krankenhaus-, Reha- und Kuraufenthalte zählen dazu.
  • F und U stehen für Ferien und Urlaub, ebenfalls auf beiden Seiten. Ein Praxisurlaub im August kostet Ihr Rezept also nicht die Gültigkeit, solange die Pause dokumentiert wird.
  • Ob die Pause das Therapieziel gefährdet, beurteilt allein die Ergotherapiepraxis. Sie darf die Behandlung deshalb auch abbrechen, wenn die Pause das Ziel gefährdet.
  • Eine Pause gilt nicht als Abweichung von der verordneten Frequenz. Die Praxis muss deswegen nicht in der Arztpraxis nachfragen.

Solange Sie vollstationär im Krankenhaus behandelt werden, darf die Ergotherapiepraxis in der Regel nicht ambulant auf Kassenkosten behandeln. Am Aufnahme- und am Entlassungstag ist es erlaubt. Die Pause ist in diesem Fall also zwingend.

Ein Rezept ohne feste Terminzahl gilt höchstens 16 Wochen

Bei einem Rezept ohne feste Terminzahl legt die Ärztin nur Diagnose und Beschwerde fest. Behandlungsart, Menge und Frequenz bestimmt die Ergotherapiepraxis. In der Ergotherapie ist das seit April 2024 bei drei Gruppen von Erkrankungen möglich. Für die Fristen ändert sich damit zweierlei.

Erstens bleibt der Beginn bei den üblichen Fristen, in der Regel bei 28 Tagen. Ein solches Rezept verliert seine Gültigkeit, wenn nicht rechtzeitig begonnen wird. Zweitens gilt eine Gesamtlaufzeit von höchstens 16 Wochen ab dem Ausstellungsdatum. Weil diese Zeit ab der Ausstellung läuft, verlängern Pausen sie nicht. Danach sind weitere Leistungen nur mit einem neuen Rezept möglich.

Bei dauerhaft schweren Erkrankungen bemisst die Ärztin die Termine für bis zu 12 Wochen. Bleiben danach Termine übrig, gilt das Rezept weiter, solange die 14-Tage-Regel für Pausen eingehalten wurde.

So schließt das nächste Rezept ohne Lücke an

Zehn Termine sind bei zwei Terminen pro Woche nach fünf Wochen aufgebraucht, das Therapieziel ist es oft nicht. Für den Übergang zum nächsten Rezept gilt eine eigene Frist. Zuerst werden alle Termine des einen Rezepts genutzt, dann beginnt das später ausgestellte Rezept für dieselbe Diagnose.

Kann das weitere Rezept deshalb nicht innerhalb von 28 Tagen nach seiner Ausstellung beginnen, bleibt es trotzdem gültig. Der erste Termin daraus muss dann innerhalb von 28 Tagen nach dem letzten Termin des vorigen Rezepts liegen. Deshalb dürfen Sie sich das Folgerezept schon vor dem Ende der laufenden Serie ausstellen lassen. Die Praxis kennzeichnet es auf der Rückseite als folgendes Rezept, damit die Abrechnung glatt läuft.

Eine lange Pause hat noch eine zweite Wirkung. Sind seit dem letzten Rezept sechs Monate vergangen, ohne dass ein weiteres Rezept für dasselbe Problem ausgestellt wurde, beginnt ein neuer Behandlungsfall. Der Richtwert für die gesamte Behandlung zählt dann von vorn. Das ist die Zahl an Terminen, mit der das Ziel meist erreicht wird.

Was tun, wenn das Rezept abgelaufen ist?

Bei einem abgelaufenen Rezept genügt ein neuer Termin in der Arztpraxis. Auf der alten Grundlage darf die Ergotherapiepraxis nicht mehr behandeln, weil sie ihre Bezahlung von der Kasse nur mit gültigem Rezept bekommt. Auf Ihre Kosten geht das nicht. Die Kasse bezahlt die Behandlung direkt mit der Praxis. Eine von der Kasse beanstandete Abrechnung darf die Praxis Ihnen nicht in Rechnung stellen.

Teuer kann der Verfall trotzdem werden, weil die Zuzahlung am Rezept hängt. Erwachsene ohne Befreiung zahlen 10 Prozent der Kosten und dazu einen festen Betrag je Rezept. Er liegt bis Ende 2026 bei 10 Euro und steigt ab Januar 2027 auf 15 Euro. Jedes zusätzliche Rezept kostet diesen Betrag erneut.

  1. Sehen Sie auf das Ausstellungsdatum und rechnen Sie 28 Tage nach, bevor Sie in der Praxis anrufen. Bei einem Kreuz bei dringlichem Bedarf sind es 14 Tage.
  2. Fragen Sie die Ergotherapiepraxis, ob ein Termin innerhalb der Frist möglich ist. Wenn nicht, fragen Sie nach einem Platz auf der Warteliste für das nächste Rezept.
  3. Bitten Sie die Arztpraxis um ein neues Rezept und schildern Sie, warum der Beginn nicht geklappt hat.
  4. War eine Pause der Grund, lassen Sie sie von der Ergotherapiepraxis mit dem passenden Kürzel dokumentieren, solange die Unterlagen noch nicht bei der Kasse sind.
  5. Prüfen Sie am Jahreswechsel Ihre Zuzahlung. Läuft ein Rezept über den Jahreswechsel, prüft die Praxis den Befreiungsstatus erneut.
Ist Ihr Rezept für Ergotherapie noch gültig?

Hat die Behandlung rechtzeitig begonnen, also innerhalb von 28 Tagen, bei Dringlichkeit innerhalb von 14 und nach einer Entlassung innerhalb von 7?

Ja

Gab es seit dem letzten Termin eine Pause von mehr als 14 Tagen?

Ja

Hat die Praxis einen Grund dokumentiert, und sind alle solchen Pausen zusammen kürzer als 70 Tage?

Ja

Das Rezept gilt weiter. Ein Rezept ohne feste Terminzahl endet trotzdem 16 Wochen nach der Ausstellung, denn Pausen verlängern diese Zeit nicht.

Nein

Für die restlichen Termine ist das Rezept ungültig. Sie brauchen ein neues Rezept aus der Arztpraxis. Bereits erbrachte Termine sind davon nicht betroffen.

Nein

Das Rezept gilt weiter, bis alle Termine genutzt sind. Das nächste Rezept muss innerhalb von 28 Tagen nach dem letzten Termin beginnen.

Nein

Das Rezept hat seine Gültigkeit verloren. Bitten Sie die Arztpraxis um ein neues. Dafür fällt der Betrag je Rezept erneut an, 10 Euro bis Ende 2026 und 15 Euro danach.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Ergotherapie nicht innerhalb von 28 Tagen beginnt?

Beginnt die Ergotherapie nicht innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Die Ergotherapiepraxis darf dann nicht mehr darauf behandeln und braucht ein neues Rezept aus der Arztpraxis. Bei einem Kreuz bei dringlichem Bedarf verkürzt sich die Frist auf 14 Tage.

Zählt der Tag der Ausstellung bei der 28-Tage-Frist für Ergotherapie mit?

Nein, der Tag der Ausstellung zählt bei der 28-Tage-Frist nicht mit. Er ist Tag 0, der Folgetag ist Tag 1. Gezählt werden Kalendertage, also auch Wochenenden und Feiertage. Bei Rezepten aus dem Krankenhaus beginnt die Frist mit der Entlassung.

Darf ich die Ergotherapie wegen Urlaub oder Krankheit unterbrechen?

Ja, Urlaub, Ferien und Krankheit sind als Gründe für eine längere Pause anerkannt, auf Ihrer Seite wie auf Seiten der Praxis. Die Ergotherapiepraxis dokumentiert die Pause mit dem Kürzel F, U oder K auf dem Rezept. Zusammen darf ein Rezept so bis zu 70 Tage unterbrochen werden, wobei nur Pausen über 14 Tage in die Summe zählen.

Wie lange habe ich Zeit, das zweite Rezept für dasselbe Problem einzulösen?

Die Behandlung aus einem weiteren Rezept für dasselbe Problem muss innerhalb von 28 Tagen nach dem letzten Termin des vorigen Rezepts beginnen. Das neue Rezept bleibt dann auch gültig, wenn seine Ausstellung mehr als 28 Tage zurückliegt, weil zuerst die Termine des alten Rezepts genutzt werden mussten.

Muss ich die Ergotherapie selbst bezahlen, wenn das Rezept ungültig geworden ist?

Nein, eine von der Kasse beanstandete Abrechnung darf die Praxis Ihnen nicht in Rechnung stellen. Die Kasse bezahlt Ergotherapie direkt mit der Praxis. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung und private Zusatzleistungen, die Sie vorher schriftlich vereinbart haben.

Verlängert eine Pause die 16 Wochen eines Rezepts ohne feste Terminzahl?

Nein, Pausen verlängern die Laufzeit eines Rezepts ohne feste Terminzahl nicht. Es gilt höchstens 16 Wochen ab dem Ausstellungsdatum, danach braucht es ein neues Rezept. Für den ersten Termin gelten weiterhin die üblichen Fristen von 28 beziehungsweise 14 Tagen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, §§ 7, 13, 13a, 15, 16 und 16a, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Ergotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16. März 2026, §§ 3, 6, 7 und 8, GKV-Spitzenverband, BED und DVE, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  3. Fragen-Antworten-Katalog Ergotherapie, Stand 16. März 2026, Nummern 14, 16, 17, 18 und 27, GKV-Spitzenverband, BED und DVE, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  4. PraxisWissen Heilmittel, aktualisierte Ausgabe, Stand Juli 2026 (Fristen für den Behandlungsbeginn, Gültigkeit der Blankoverordnung, Verordnung nach Videosprechstunde), Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  5. § 91 SGB V, Gemeinsamer Bundesausschuss (Absatz 6: Verbindlichkeit der Beschlüsse für Krankenkassen, Versicherte und Leistungserbringer), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 32 SGB V, Heilmittel (Anspruch als Sachleistung, Zuzahlung ab dem 18. Lebensjahr), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026: 10 Prozent und 10 Euro je Verordnung bei Heilmitteln), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23 und Artikel 8 Absatz 2 (§ 61 SGB V ab 1. Januar 2027: 10 Prozent und 15 Euro je Verordnung), BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,
  9. Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf, besonderer Verordnungsbedarf, Blankoverordnung, Stand 1. Januar 2026 (Ergotherapie ab 1. April 2024 in den Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4), Kassenärztliche Bundesvereinigung,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Ergotherapeutenliste mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.