Ergotherapeutenliste

Ratgeber

Ergotherapiepraxis mit laufendem Rezept wechseln

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ja, Sie dürfen die Ergotherapiepraxis jederzeit wechseln, auch mitten im laufenden Rezept. Die neue Praxis führt die restlichen Termine fort und rechnet sie mit einer Kopie Ihres Rezepts ab, auf der die schon abgerechneten Behandlungen vermerkt sind. Achten Sie darauf, dass zwischen zwei Terminen nicht mehr als 14 Tage liegen, sonst kann das Rezept ungültig werden.

Längste Pause ohne Begründung
14 Tage
§ 16 Absatz 4 Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15. Mai 2025, Stand 5. August 2025
Abrechnende Praxen bei einem Wechsel
2 Praxen
§ 18 Absatz 11 Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ergotherapie, Stand 16. März 2026
Pause bis zum neuen Behandlungsfall
6 Monate
§ 7 Absatz 1 Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15. Mai 2025, Stand 5. August 2025
Im Flur hängen ein beiger Mantel und eine Umhängetasche an einer Garderobe neben einer geöffneten Tür, dahinter ein heller Raum mit Pflanzen.
Ein Mantel hängt an der Garderobe im Flur, neben einer offenen Tür zu einem hellen Raum. Bild: KI generiert.

Dürfen Sie die Ergotherapiepraxis frei wählen?

Ja. Unter den Praxen mit Kassenzulassung haben Sie freie Wahl, vor dem ersten Rezept genauso wie mitten in der Behandlung. Niemand darf Sie dabei beeinflussen. Eine Absprache zwischen Arztpraxis und Ergotherapiepraxis, die Ihre Wahl einschränkt, ist nicht erlaubt.

Prüfen Sie bei der neuen Praxis wieder, ob sie eine Kassenzulassung hat. Nur solche Praxen dürfen mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, und eine Praxis ohne Zulassung darf die restlichen Termine nicht mit der Kasse abrechnen.

Ob Sie wegen der Anfahrt, der Öffnungszeiten oder eines anderen Schwerpunkts wechseln wollen, spielt für dieses Recht keine Rolle.

Was passiert mit den offenen Terminen beim Wechsel?

Wechseln Sie mitten im Rezept, führt die neue Praxis die restlichen Termine fort, solange das Rezept gültig ist. Für die Abrechnung reicht ihr eine Kopie Ihres Rezepts. Der Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Ergotherapie-Verbänden sieht das für genau diesen Fall vor. Auf dem Original und auf der Kopie wird der Wechsel vermerkt.

Was die alte und die neue Praxis beim Wechsel abrechnen.
WasAlte PraxisNeue Praxis
RezeptRechnet ihren Teil mit dem Original abRechnet mit einer Kopie ab
Schon behandelte TermineHat sie abgerechnetBekommt sie auf der Kopie vermerkt und rechnet sie nicht erneut ab
Restliche TermineRechnet keine weiteren abFührt die Behandlung fort und rechnet die restlichen Termine ab

Diese Aufteilung schützt zwei Dinge. Sie behalten Ihren Anspruch auf die restlichen Termine, ohne auf ein neues Rezept zu warten. Und die Krankenkasse zahlt jeden Termin nur einmal.

Jede Praxis rechnet erst ab, wenn ihr Teil der Behandlung abgeschlossen ist. Ihre Unterschriften für Termine in der neuen Praxis stehen auf der Kopie, denn die Bestätigung muss auf dem Blatt stehen, mit dem die Praxis abrechnet.

Brauchen Sie ein neues Rezept für den Wechsel?

Nein, solange Ihr Rezept gültig ist. Dann darf die neue Praxis damit weiterbehandeln.

Ist ein neues Rezept nötig?

Ist Ihr Rezept noch gültig, also nicht länger als 14 Tage ohne Grund unterbrochen?

Ja

Nein, ein neues Rezept brauchen Sie nicht. Bringen Sie der neuen Praxis eine Kopie des Rezepts mit.

Nein

Ja, dann muss Ihre Arztpraxis ein neues Rezept ausstellen, bevor die neue Praxis behandeln darf.

Alle Rezepte für dasselbe Problem heißen Behandlungsfall. Er endet, wenn sechs Monate lang kein weiteres Rezept dazukam. Ein Praxiswechsel ändert daran nichts.

Bekommt die neue Praxis Ihre Unterlagen?

Nicht ohne Ihr Einverständnis. Die Praxis unterliegt der Schweigepflicht und den Datenschutzregeln und gibt Ihre Daten nicht von sich aus an eine andere Praxis. Ihre Unterlagen gehen deshalb über Sie. Sie holen eine Kopie des Rezepts und eines vorhandenen Therapieberichts bei der alten Praxis ab und geben sie der neuen. Oder Sie erlauben der alten Praxis ausdrücklich, die Kopie direkt zu schicken.

  • Eine Kopie Ihres aktuellen Rezepts, falls die alte Praxis das Original behalten hat
  • Ihre Gesundheitskarte
  • Eine Kopie eines bereits geschriebenen Therapieberichts, falls vorhanden
  • Eine kurze eigene Notiz, was in der bisherigen Behandlung besprochen und geübt wurde

Ein bereits geschriebener Therapiebericht ging bisher nur an die Arztpraxis und bleibt in der Akte der Praxis, die ihn geschrieben hat. Wollen Sie, dass die neue Praxis ihn kennt, bringen Sie eine Kopie mit oder bitten Sie die alte Praxis um eine.

Welche Frist läuft beim Praxiswechsel weiter?

Der Wechsel setzt keine neue Frist in Gang. Es gilt die allgemeine Regel: Liegen zwischen zwei Terminen mehr als 14 Tage ohne Begründung, verliert das Rezept für die restlichen Termine seine Gültigkeit. Dabei ist es egal, ob die Pause vom Praxiswechsel kommt oder aus einem anderen Grund.

  1. Klären Sie schon vor der letzten Behandlung in der alten Praxis, zu welcher neuen Praxis Sie gehen möchten.
  2. Bitten Sie die alte Praxis um eine Kopie des Rezepts und, falls vorhanden, des Therapieberichts.
  3. Vereinbaren Sie den ersten Termin in der neuen Praxis innerhalb von 14 Tagen nach der letzten Behandlung.
  4. Sagen Sie der neuen Praxis am Telefon, wie viele Termine noch offen sind und in welchem Rhythmus Sie kommen.

Übernimmt die neue Praxis Hausbesuch und Video?

War auf Ihrem Rezept ein Hausbesuch angekreuzt, bleibt das Kreuz bestehen. Die neue Praxis muss einen verordneten Hausbesuch übernehmen, wenn Sie höchstens 10 Kilometer von ihr entfernt wohnen. Wohnen Sie weiter weg, ist die Praxis verpflichtet, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Fragen Sie vor dem Wechsel trotzdem nach, damit Sie es nicht erst beim ersten Termin merken.

Videobehandlung bietet eine Praxis freiwillig an, und höchstens 30 Prozent ihrer Behandlungen je Quartal dürfen per Video laufen. Fragen Sie deshalb auch danach, wenn Video für Sie den Unterschied macht.

Häufige Fragen

Darf ich während der Ergotherapie die Praxis wechseln?

Ja, Sie dürfen die Ergotherapiepraxis jederzeit wechseln, auch mitten im laufenden Rezept. Niemand darf Sie in dieser Wahl beeinflussen, auch nicht Ihre Arztpraxis oder Ihre bisherige Ergotherapiepraxis.

Brauche ich für die neue Ergotherapiepraxis ein neues Rezept?

Nein, solange Ihr Rezept gültig ist, brauchen Sie kein neues. Die neue Praxis führt die Behandlung dann mit einer Kopie des Rezepts fort. War das Rezept schon ungültig, muss die Arztpraxis ein neues ausstellen.

Was passiert mit bereits abgerechneten Terminen beim Praxiswechsel?

Bereits abgerechnete Behandlungen werden auf der Rezeptkopie vermerkt, mit der die neue Praxis abrechnet. So zahlt die Krankenkasse jede Behandlung nur einmal.

Wie schnell brauche ich nach dem Praxiswechsel den ersten Termin in der neuen Praxis?

Zwischen der letzten Behandlung in der alten Praxis und dem ersten Termin in der neuen Praxis dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen. Sonst verliert das Rezept für die restlichen Termine seine Gültigkeit, außer es gibt einen anerkannten Grund wie Krankheit oder Urlaub.

Bekommt die neue Ergotherapiepraxis meine Unterlagen automatisch?

Nein, die alte Praxis gibt Ihre Unterlagen nicht von sich aus weiter. Bringen Sie der neuen Praxis deshalb eine Kopie des Rezepts und, falls vorhanden, des Therapieberichts mit, oder erlauben Sie der alten Praxis ausdrücklich, sie zu schicken.

Darf mich meine Ergotherapiepraxis am Wechsel zu einer anderen Praxis hindern?

Nein, die freie Wahl der Ergotherapiepraxis ist im Vertrag mit den Krankenkassen festgeschrieben, und niemand darf Sie in dieser Wahl beeinflussen. Eine Praxis darf Ihnen den Wechsel deshalb nicht erschweren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Ergotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2026, §§ 9, 10 und 18, GKV-Spitzenverband, BED und DVE, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  2. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, §§ 3 und 16, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  3. § 124 SGB V, Zulassung (Absatz 1 Voraussetzungen, Absatz 2 Arbeitsgemeinschaften und Heilmittelerbringerliste), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Heilmittelerbringerliste: Suche nach zugelassenen Heilmittelpraxen, Datengrundlage und Grenzen, GKV-Spitzenverband,
  5. § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG), Verbot irreführender Werbung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Ergotherapeutenliste mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Praxis und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn auch dort, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.