Ergotherapeutenliste

Ratgeber

Wann zahlt die Krankenkasse Fahrtkosten zur Ergotherapie?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die Krankenkasse zahlt die Fahrt zur Ergotherapie nur in Ausnahmefällen. Sie gilt als genehmigt bei einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Beweglichkeit. Sonst entscheidet die Kasse im Einzelfall. Sie zahlen 10 Prozent, je Fahrt 5 bis 10 Euro, ab 2027 7,50 bis 15 Euro.

Zuzahlung je Fahrt bis Ende 2026
10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
Paragraf 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Stand 22. September 2026
Zuzahlung je Fahrt ab 2027
10 Prozent, mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, BGBl. 2026 I Nr. 228, Stand 29. Juli 2026
Fahrt ohne Prüfung genehmigt ab
Pflegegrad 4, bei Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Beweglichkeit
Krankentransport-Richtlinie, Paragraf 8 Absatz 3, Stand 6. August 2025
Eine ältere Person mit Gehstock und Regenmantel wartet, von hinten gesehen, bei Regen an einer Bushaltestelle.
Eine ältere Person mit Gehstock wartet bei Regen an einer Bushaltestelle. Bild: KI generiert.

Wann genehmigt die Kasse die Fahrt automatisch?

Die Krankenkasse zahlt Fahrten zur ambulanten Ergotherapie nur in besonderen Ausnahmefällen. In manchen Fällen prüft sie gar nicht mehr. Die Fahrt gilt als genehmigt, wenn Sie Ihrer Arztpraxis einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H oder einen Bescheid über Pflegegrad 4 oder 5 vorlegen. Bei Pflegegrad 3 gilt das nur, wenn Sie wegen dauerhaft eingeschränkter Beweglichkeit auf eine Beförderung angewiesen sind.

Die Merkzeichen stehen auf dem Schwerbehindertenausweis. Dabei bedeutet aG außergewöhnlich gehbehindert, Bl blind und H hilflos. Auch wer bis Ende 2016 in Pflegestufe 2 eingestuft war und seit 2017 mindestens Pflegegrad 3 hat, gehört zu dieser Gruppe. Bei ihnen muss die eingeschränkte Beweglichkeit nicht extra nachgewiesen werden.

In allen diesen Fällen prüft die Kasse nicht mehr, ob die Fahrt nötig ist. Für ein Taxi oder einen Mietwagen brauchen Sie trotzdem ein Rezept Ihrer Arztpraxis, bevor Sie fahren. Für die Fahrt mit dem eigenen Auto oder mit Bus und Bahn brauchen Sie kein Rezept.

Geht die Fahrt auch ohne Pflegegrad oder Ausweis?

Ja, aber nur in Ausnahmefällen. Zwei Dinge müssen zusammenkommen. Ihre Krankheit verlangt eine Behandlung in sehr kurzen Abständen über einen längeren Zeitraum. Und die Krankheit oder ihr Verlauf beeinträchtigt Sie so stark, dass eine Beförderung nötig ist, um Schaden für Ihre Gesundheit und Ihr Leben zu vermeiden.

Die Kassen orientieren sich an einer Beispielliste. Dort stehen die Dialyse, die Strahlentherapie gegen Krebs und die Chemotherapie gegen Krebs. Ergotherapie steht nicht auf der Liste, die Liste ist aber nicht abschließend. Ob Ihre Ergotherapie darunterfällt, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall. Die Arztpraxis muss dafür auf dem Rezept für die Fahrt begründen, warum die Fahrt zwingend nötig ist, und die Kasse muss vor der ersten Fahrt zustimmen.

Auch wer keinen Ausweis und keinen Pflegegrad hat, kann eine Fahrt genehmigt bekommen. Voraussetzung ist eine vergleichbare Einschränkung der Beweglichkeit und eine Behandlung über längere Zeit. Auch das prüft die Kasse im Einzelfall.

Zahlt die Krankenkasse meine Fahrt zur Ergotherapie?

Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H?

Ja

Ja, die Fahrt gilt als genehmigt. Holen Sie sich für ein Taxi oder einen Mietwagen trotzdem vorher ein Rezept für die Fahrt.

Nein

Haben Sie Pflegegrad 4 oder 5, oder Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Beweglichkeit?

Ja

Ja, die Fahrt gilt als genehmigt. Holen Sie sich für ein Taxi oder einen Mietwagen trotzdem vorher ein Rezept für die Fahrt.

Nein

Behandelt man Sie wegen Ihrer Krankheit in sehr kurzen Abständen über einen längeren Zeitraum?

Ja

Möglich, aber nicht automatisch. Ihre Arztpraxis muss die Fahrt begründen, und die Kasse muss vor der ersten Fahrt zustimmen.

Nein

Nein. Fahrten zu gewöhnlicher ambulanter Ergotherapie zahlt die Kasse dann in der Regel nicht.

Wer verordnet die Fahrt, und was steht darauf?

Das Rezept für die Fahrt stellt nicht die Ergotherapiepraxis aus, sondern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Kassenzulassung. Das gilt auch für Zahnarztpraxen und bestimmte Psychotherapeuten. Die Ergotherapiepraxis kann Sie nur bitten, sich an die verordnende Praxis zu wenden.

Das Rezept soll vor der Fahrt ausgestellt werden. Nachträglich geht es nur im Notfall, also bei Lebensgefahr oder wenn ohne sofortige Behandlung schwere gesundheitliche Schäden drohen.

Wer mit dem eigenen Auto oder mit Bus und Bahn fährt, braucht kein Rezept. Auf Wunsch gibt es eine Anwesenheitsbescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen.

Das steht auf dem Rezept für die Fahrt

  • ob es um die Hinfahrt, die Rückfahrt oder beides geht
  • der Grund der Fahrt, also die Behandlung, wegen der Sie fahren
  • der Behandlungstag oder die Häufigkeit der Behandlung und die nächste geeignete Ergotherapiepraxis
  • das medizinisch nötige Fahrzeug: Bus und Bahn, eigenes Auto, Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen

Wann zahlt die Kasse ein Taxi zur Ergotherapie?

Welches Fahrzeug infrage kommt, richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Gehfähigkeit. Können Sie mit dem eigenen Auto oder mit Bus und Bahn fahren, ist das vorgesehen. Ein Taxi oder einen Mietwagen zahlt die Kasse nur, wenn Sie aus zwingenden medizinischen Gründen weder das eine noch das andere nutzen können, zum Beispiel wegen einer Rollstuhlpflicht.

Wer aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen kann, bekommt manchmal statt der Fahrt einen Hausbesuch der Ergotherapie verordnet.

  1. Prüfen Sie zuerst, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis mit aG, Bl oder H oder einen Pflegegrad ab 3 haben.
  2. Holen Sie für ein Taxi oder einen Mietwagen ein Rezept für die Fahrt bei Ihrer Arztpraxis, und zwar vor der Fahrt.
  3. Reichen Sie das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein, wenn keine automatische Genehmigung gilt, und warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie Taxi fahren.
  4. Nutzen Sie das Fahrzeug, das die Arztpraxis angegeben hat. Ein teureres Fahrzeug ohne zwingenden Grund zahlt die Kasse nicht.
  5. Bewahren Sie Fahrscheine oder die Taxi- und Mietwagenrechnung auf, denn Ihre Zuzahlung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten der Fahrt.

Was zahlen Sie je Fahrt zur Ergotherapie dazu?

Für jede genehmigte Fahrt zahlen Sie 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, ab dem 1. Januar 2027 mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro, aber nie mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Diese Zuzahlung kommt zu der für die Behandlung selbst hinzu. Für die Behandlung zahlen Sie 10 Prozent der Behandlungskosten plus einen festen Betrag je Rezept, mehr dazu bei der Zuzahlung zur Ergotherapie.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue Spanne. Die Zuzahlung beträgt dann weiterhin 10 Prozent, mindestens aber 7,50 Euro und höchstens 15 Euro je Fahrt. Bis zum 31. Dezember 2026 bleibt es bei 5 bis 10 Euro.

Alle Zuzahlungen zählen zur jährlichen Belastungsgrenze von 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen, bei chronischer Krankheit 1 Prozent. Haben Sie die Grenze erreicht, stellt Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung aus, die Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Fahrtkosten zur Ergotherapie ohne Pflegegrad?

Ja, das ist möglich, aber nicht automatisch. Ohne Pflegegrad und ohne Schwerbehindertenausweis muss Ihre Arztpraxis begründen, dass Sie in sehr kurzen Abständen über längere Zeit behandelt werden und die Fahrt zwingend nötig ist. Die Krankenkasse muss der Fahrt vor der ersten Fahrt zustimmen.

Wer stellt das Rezept für die Fahrt zur Ergotherapie aus?

Das Rezept für die Fahrt stellt Ihre Arztpraxis mit Kassenzulassung aus, ebenso eine Zahnarztpraxis oder bestimmte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die Ergotherapiepraxis selbst darf keine Fahrt verordnen. Holen Sie das Rezept grundsätzlich vor der Fahrt.

Wie hoch ist die Zuzahlung für eine Fahrt zur Ergotherapie?

Bis zum 31. Dezember 2026 zahlen Sie 10 Prozent der Fahrtkosten je Fahrt, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Spanne auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro, die 10 Prozent bleiben gleich. Diese Zuzahlung kommt zu der Zuzahlung für die Ergotherapie selbst hinzu.

Muss ich für mein Kind auch bei Fahrten zur Ergotherapie zuzahlen?

Ja. Anders als bei der Zuzahlung zur Ergotherapie selbst gibt es bei Fahrten keine Befreiung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Es fallen 10 Prozent der Fahrtkosten an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.

Zahlt die Krankenkasse ein Taxi zur Ergotherapie?

Nur, wenn Sie aus zwingenden medizinischen Gründen weder ein eigenes Auto noch Bus und Bahn nutzen können, zum Beispiel wegen einer Rollstuhlpflicht. Ohne diesen Grund ist das günstigere Fahrzeug vorgesehen, und ein Taxi zahlen Sie dann selbst. Außerdem muss die Fahrt genehmigt sein.

Brauche ich für die Fahrt mit dem eigenen Auto zur Ergotherapie ein Rezept?

Nein. Für Fahrten mit dem eigenen Auto oder mit Bus und Bahn brauchen Sie kein Rezept. Auf Wunsch gibt es eine Anwesenheitsbescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen. Die Kosten übernimmt die Kasse nur, wenn die Fahrt zu den Ausnahmefällen gehört.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 60 SGB V, Fahrkosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 62 SGB V, Belastungsgrenze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Krankentransport-Richtlinie (KT-RL), Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 6. August 2025, Paragraf 1, 2, 4 und 8 sowie Anlage 2, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss, Themenseite Krankenbeförderung, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  6. GKV-Spitzenverband, Fahrkosten und Krankentransport, GKV-Spitzenverband,
  7. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23 (Paragraf 61 SGB V neu) und Artikel 8 Absatz 2 (Inkrafttreten 1. Januar 2027), BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Ergotherapeutenliste mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.