Wer darf Neurofeedback bei einer Krankheit anbieten?
Neurofeedback zur Behandlung einer Krankheit dürfen Ärztinnen und Ärzte, approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktiker anbieten. Approbiert heißt: staatlich zugelassen. Ergotherapiepraxen brauchen dafür grundsätzlich ein ärztliches Rezept. Wer Krankheiten behandeln will, braucht eine Erlaubnis. Das regelt das Heilpraktikergesetz und verlangt sie von jedem, der Heilkunde ausübt, ohne Arzt zu sein. Heilkunde ist jede berufsmäßige Tätigkeit, die Krankheiten, Leiden oder Körperschäden feststellt, heilt oder lindert.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln mit ihrer Approbation Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie angezeigt ist. Die ADHS-Leitlinie beschreibt Neurofeedback als Behandlung auf verhaltenstherapeutischer Grundlage, also auf der Grundlage einer der psychotherapeutischen Methoden.
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten arbeiten nach dem Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich nur auf ärztliches Rezept, weil ihre Ausbildung keine ärztliche Diagnostik vermittelt. Wer ohne Rezept behandeln will, braucht eine auf die Ergotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis, eine sogenannte sektorale Heilpraktikererlaubnis. Dass Ergotherapeuten sie bekommen können, steht seit einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 2023 fest. Ob diese Erlaubnis auch Neurofeedback umfasst, hat kein Gericht entschieden.
| Wer bietet an? | Erlaubnis | Neurofeedback bei einer Krankheit | So prüfen Sie es |
|---|---|---|---|
| Ärztin oder Arzt | ärztliche Approbation, also die staatliche Zulassung als Arzt | zulässig | Approbation und Facharztbezeichnung erfragen, Arztsuche der Landesärztekammer nutzen |
| Psychologische Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut | Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz | zulässig bei Störungen mit Krankheitswert | Approbation erfragen und die Urkunde zeigen lassen |
| Heilpraktikerin oder Heilpraktiker | Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz | zulässig | Erlaubnisurkunde des Gesundheitsamts zeigen lassen |
| Ergotherapeutin oder Ergotherapeut | Erlaubnis, sich Ergotherapeut zu nennen und zu arbeiten | mit ärztlichem Rezept, auch als Privatrezept, oder mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis | Rezept vorlegen oder die Urkunde der sektoralen Erlaubnis zeigen lassen |
| Trainerin oder Trainer ohne Heilberuf | keine Erlaubnis für Heilkunde | Für die Behandlung einer Krankheit fehlt die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Frei ist nur ein Training ohne Bezug zu einer Krankheit, etwa zur Entspannung. | Fragen, ob die Person eine Krankheit behandeln will |
Was die ADHS-Leitlinie von Behandelnden verlangt
Die ADHS-Leitlinie verlangt von Behandelnden eine verhaltenstherapeutische Ausbildung, fundierte Kenntnis der Standardprogramme sowie Supervision und Intervision. Als Beispiel für den Erwerb der Programmkenntnis nennt sie den Lehrgang Biofeedback-Therapeut eines privaten Anbieters, der Akademie für Neurofeedback. Zugleich stellt sie fest, dass es derzeit keine festgelegte Ausbildung gibt, die zur Durchführung von Neurofeedback qualifiziert.
Supervision heißt, dass eine erfahrene Fachperson regelmäßig die Behandlungen einer Therapeutin mit ihr durchgeht. Intervision ist die kollegiale Fallberatung unter Gleichgestellten. Beides hält die Leitlinie für unerlässlich, wie bei anderen Behandlungsformen auch. Fragen Sie deshalb nach dem Zertifikat und danach, wer die laufenden Behandlungen mit der Therapeutin bespricht.
Welche Zertifikate hat ein Neurofeedback-Therapeut?
Zertifikate mit festem Umfang vergeben in Deutschland die Deutsche Gesellschaft für Biofeedback, kurz DGBfb, und international die Biofeedback Certification International Alliance, kurz BCIA. Beide verlangen Theorie, eigene Behandlungen unter Aufsicht und eine Abschlussprüfung. Sie unterscheiden sich darin, wen sie zulassen und wie sie den Abschluss nennen.
Die DGBfb trennt zwei Titel nach dem Grundberuf. Neurofeedback-Therapeutin oder Neurofeedback-Therapeut DGBfb kann nur werden, wer eine ärztliche oder psychotherapeutische Approbation hat. Auf Antrag ist das in begründeten Ausnahmen auch mit einem Psychologiestudium mit klinischem Schwerpunkt möglich. Neurofeedback-Trainerin oder Neurofeedback-Trainer DGBfb steht anderen Gesundheitsberufen offen, ausdrücklich auch der Ergotherapie, der Physiotherapie, der Pflege, der Logopädie und Absolventen von Heilpraktikerschulen. Die Trainer-Ausbildung verlangt dafür mehr Theorie und mehr Supervision.
Der Aufwand unterscheidet sich deutlich. Für den Titel Therapeut der DGBfb sind 144 Stunden Theorie, 60 Stunden eigene Behandlungen und 20 Stunden Supervision nötig. Für den Titel Trainer sind es 184 Stunden Theorie, 60 Stunden Behandlungen und 30 Stunden Supervision. Das BCIA-Zertifikat verlangt 36 Stunden Lehrgang, 100 Sitzungen mit Patienten und 25 Kontaktstunden Mentoring.
| Zertifikat | Wer kann es erwerben? | Theorie | Praxis | Aufsicht und Prüfung |
|---|---|---|---|---|
| Neurofeedback-Therapeut DGBfb | ärztliche oder psychotherapeutische Approbation, Ausnahmen für Psychologie mit klinischem Schwerpunkt | 144 Stunden: 48 Grundausbildung, 32 Vertiefung Biofeedback, 64 Neurofeedback-Kurse | 60 Stunden eigene Behandlungen an mindestens 5 Fällen, 10 Stunden Selbsterfahrung | 20 Stunden Supervision, Abschlussgespräch |
| Neurofeedback-Trainer DGBfb | andere Gesundheitsberufe, zum Beispiel Ergotherapie, Physiotherapie, Pflege, Logopädie, Heilpraktikerschule | 184 Stunden: zusätzlich 40 Stunden Basiskurse | 60 Stunden eigene Behandlungen an mindestens 5 Fällen, 10 Stunden Selbsterfahrung | 30 Stunden Supervision, Abschlussgespräch |
| Board Certified in Neurofeedback (BCIA) | mindestens Bachelor-Abschluss in einem von der BCIA anerkannten Gesundheitsfach | 36 Stunden Neurofeedback-Lehrgang | 10 eigene Trainingssitzungen, 100 Sitzungen mit Patienten, 10 Fallvorstellungen | 25 Kontaktstunden Mentoring, schriftliche Prüfung mit rund 100 Fragen in 3 Stunden |
Die BCIA unterscheidet zusätzlich nach der Berufszulassung. Wer eine staatliche Zulassung zur Behandlung hat, erhält die Bezeichnung BCN-L und darf damit Krankheiten und psychische Störungen behandeln. Ohne Zulassung heißt der Titel BCN-P und gilt nur für Training zur Leistungssteigerung. Bewerber außerhalb der USA und Kanadas müssen nach den Angaben der BCIA eine staatliche Zulassung nachweisen, die Variante ohne Zulassung steht ihnen nicht offen.
So prüfen Sie Erlaubnis und Zertifikat der Praxis
Sie prüfen eine Neurofeedback-Praxis in zwei Schritten. Zuerst klären Sie, ob die Praxis Krankheiten behandeln darf, dann, ob sie für das Verfahren qualifiziert ist. Beides lässt sich mit Urkunden und öffentlichen Verzeichnissen belegen. Das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens verbietet unwahre oder täuschende Angaben über Vorbildung und Befähigung. Nachweise dürfen Sie deshalb ohne Scheu erfragen.
- Arztpraxis: Approbation und Facharztbezeichnung erfragen. Die Landesärztekammern führen eine Arztsuche.
- Psychotherapiepraxis: Die Approbation erfragen und die Urkunde zeigen lassen.
- Heilpraktikerpraxis: Die Erlaubnisurkunde des Gesundheitsamts zeigen lassen.
- Ergotherapiepraxis: Klären, ob sie mit ärztlichem Rezept oder mit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis arbeitet.
- Zertifikat der DGBfb: In der Therapeutensuche auf der Seite der Gesellschaft nachsehen und das Zertifikat mit Titel und Datum zeigen lassen.
- Zertifikat der BCIA: Im öffentlichen Verzeichnis Find a Practitioner der BCIA nachsehen und auf den Zusatz L oder P achten.
Arbeitet dort eine Ärztin, ein Arzt, eine approbierte Psychotherapeutin oder ein Heilpraktiker?
Die Praxis darf Krankheiten behandeln. Prüfen Sie als Nächstes die Qualifikation für Neurofeedback: Zertifikat, Supervision und Standardprogramm.
Ist es eine Ergotherapiepraxis, und liegt ein ärztliches Rezept für das Training vor, auch als Privatrezept?
Die Praxis arbeitet auf ärztliches Rezept. Prüfen Sie Zertifikat, Supervision und Programm.
Hat die Ergotherapeutin eine sektorale Heilpraktikererlaubnis?
Sie darf im Gebiet der Ergotherapie ohne Rezept behandeln. Ob Neurofeedback dazugehört, hat kein Gericht geklärt, und ein ärztliches Rezept schafft Klarheit.
Für die Behandlung einer Krankheit fehlt die rechtliche Grundlage. Lassen Sie sich ein Rezept ausstellen oder wählen Sie eine andere Praxis.
Diese Fragen beantwortet eine gute Neurofeedback-Praxis
Eine gute Neurofeedback-Praxis beantwortet vor dem ersten Termin Fragen zu Qualifikation, Programm und Umfang sowie zu den Kosten des Neurofeedbacks. Wo es um Geld geht, tut sie das schriftlich. Die Fragen folgen den Vorgaben der ADHS-Leitlinie und den Pflichten, die eine Praxis nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei den Kosten hat.
- Welche Qualifikation hat die Person, die mein Kind trainiert, und welches Zertifikat mit welchem Datum?
- Wer betreut die Behandlungen als Supervisor, und wie oft?
- Welches Programm setzen Sie ein: Theta-Beta-Training, SMR-Training oder SCP-Training? Leiten Sie das Programm aus einer QEEG-Messung ab?
- Wie viele Sitzungen planen Sie, und wann prüfen wir gemeinsam, ob das Training fortgesetzt wird?
- Welche Übungen für den Alltag gehören zum Training, und was übt mein Kind zu Hause?
- Wie arbeiten Sie mit der Fachpraxis zusammen, die die Diagnose gestellt hat, und bekommt sie einen Bericht?
- Was kostet eine Sitzung, und bekomme ich vor Beginn einen Kostenplan schriftlich?
- Was geschieht, wenn nach den ersten Sitzungen keine Hinweise auf eine Wirkung zu sehen sind?
- Diagnose und Behandlungsplan in der Fachpraxis klären. Die Leitlinie sieht Neurofeedback nur als Baustein eines Plans vor.
- Praxen mit Neurofeedback-Angebot in Ihrer Nähe suchen und in den Verzeichnissen von DGBfb oder BCIA gegenprüfen.
- Die rechtliche Grundlage klären: Approbation, Heilpraktikererlaubnis oder ärztliches Rezept für die Ergotherapiepraxis.
- Zertifikat, Supervision und Programm erfragen und mit den Vorgaben der Leitlinie abgleichen.
- Einen Kostenplan schriftlich verlangen und die Erstattung vor Beginn klären.
- Einen ersten Abschnitt vereinbaren, nach dem Sie gemeinsam über die Fortsetzung entscheiden.
Woran erkennen Sie unseriöse Neurofeedback-Angebote?
Unseriöse Neurofeedback-Angebote erkennen Sie an Versprechen, die das Werbegesetz für das Heilwesen verbietet, und an Abweichungen von der Leitlinie. Irreführend ist danach, einem Verfahren Wirkungen zuzuschreiben, die es nicht hat, oder fälschlich den Eindruck zu erwecken, ein Erfolg sei mit Sicherheit zu erwarten.
- Die Praxis verspricht eine sichere Besserung oder nennt eine feste Zahl von Sitzungen, nach der die ADHS verschwunden sei.
- Das Training soll Medikamente oder andere Behandlungen überflüssig machen. Die Leitlinie sieht Neurofeedback nur ergänzend vor und warnt davor, wirkungsvollere Behandlungen zu verzögern.
- Die Praxis stellt die Diagnose ADHS allein aus einem EEG-Profil, ohne Fachpraxis und ohne Behandlungsplan.
- Das Programm wird aus einer quantitativen EEG-Messung abgeleitet. Solche QEEG-Programme sollen nach der Leitlinie nicht verwendet werden.
- Sie sollen ein großes Paket im Voraus bezahlen, obwohl die Leitlinie eine regelmäßige gemeinsame Prüfung der Fortsetzung verlangt.
- Auf die Frage nach Qualifikation, Zertifikat oder Supervision kommt keine prüfbare Antwort.
Häufige Fragen
Ist Neurofeedback-Therapeut ein geschützter Beruf?
Nein, Neurofeedback-Therapeut ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Die ADHS-Leitlinie stellt fest, dass es keine festgelegte Ausbildung für Neurofeedback gibt. Geschützt sind die Grundberufe, etwa Psychotherapeut oder Ergotherapeut. Einen festen Umfang haben Zertifikate wie Neurofeedback-Therapeut DGBfb, das eine ärztliche oder psychotherapeutische Approbation voraussetzt.
Dürfen Ergotherapeuten Neurofeedback ohne ärztliches Rezept anbieten?
Ergotherapeuten dürfen Neurofeedback zur Behandlung einer Krankheit grundsätzlich nur auf ärztliches Rezept anbieten, auch auf Privatrezept. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2019 festgestellt, dass Ergotherapeuten grundsätzlich nur auf ärztliche Verordnung arbeiten. Ohne Rezept brauchen sie eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapie, und ob diese Neurofeedback umfasst, hat kein Gericht geklärt.
Was bedeutet das Zertifikat Neurofeedback-Trainer DGBfb?
Das Zertifikat Neurofeedback-Trainer vergibt die Deutsche Gesellschaft für Biofeedback an Angehörige von Gesundheitsberufen ohne Approbation, etwa Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten. Verlangt werden 184 Stunden Theorie, 30 Stunden Supervision, 60 Stunden eigene Behandlungen an mindestens fünf Fällen, 10 Stunden Selbsterfahrung und ein Abschlussgespräch. Eine Erlaubnis zur Behandlung von Krankheiten ersetzt das Zertifikat nicht.
Wie finde ich eine zertifizierte Neurofeedback-Praxis?
Eine zertifizierte Neurofeedback-Praxis finden Sie über die Therapeutensuche der Deutschen Gesellschaft für Biofeedback und über das Verzeichnis Find a Practitioner der BCIA. Lassen Sie sich das Zertifikat mit Titel und Datum zeigen. Klären Sie außerdem die rechtliche Grundlage der Behandlung: Approbation, Heilpraktikererlaubnis oder ärztliches Rezept bei einer Ergotherapiepraxis.
Was bedeutet BCN bei einer Neurofeedback-Therapeutin?
BCN steht für Board Certified in Neurofeedback, das Zertifikat der Biofeedback Certification International Alliance (BCIA). Es verlangt unter anderem 36 Stunden Lehrgang, 25 Kontaktstunden Mentoring, 100 Sitzungen mit Patienten, 10 Fallvorstellungen und eine schriftliche Prüfung. Der Zusatz L steht für Inhaber einer Behandlungszulassung, der Zusatz P für Training zur Leistungssteigerung ohne Behandlung von Störungen.
