Zahlt die Krankenkasse Neurofeedback?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse bezahlt Neurofeedback als eigenes Training nicht. Der Grund liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Gremium aus Ärzteschaft, Krankenhäusern und Krankenkassen. Es legt fest, welche Behandlungen die Kassen bezahlen. Eine neue Methode darf eine Arztpraxis nur dann auf Kassenkosten anbieten, wenn dieses Gremium ihren Nutzen vorher anerkannt hat.
Neurofeedback hat das Gremium bisher weder anerkannt noch ausdrücklich ausgeschlossen. Es steht weder in der Liste der anerkannten noch in der Liste der ausgeschlossenen Methoden, die seit dem 9. April 2026 gelten. Für die Kasse macht das keinen Unterschied, denn jede Methode ohne Anerkennung ist von der Versorgung auf Kassenkosten ausgeschlossen.
Auch bei Ergotherapie gilt diese Regel. Eine Ärztin darf eine neue Behandlung erst aufschreiben, wenn das Gremium ihren Nutzen anerkannt hat. Welche Behandlungsarten die Kasse auf einem Ergotherapie-Rezept bezahlt, legt eine Richtlinie fest. Neurofeedback und Biofeedback kommen darin nicht vor.
Eine Ausnahme kennt das Gesetz nur für schwerste Fälle. Wer eine lebensbedrohliche, regelmäßig tödliche oder vergleichbar schwere Erkrankung hat und keine Standardbehandlung findet, kann Anspruch auf eine nicht anerkannte Leistung haben. Voraussetzung ist eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Besserung. Bei ADHS, Migräne oder Schlafstörungen liegt das nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht vor. Lassen Sie sich beraten, wenn die Kasse ablehnt und Sie Zweifel haben.
Was kostet eine Sitzung Neurofeedback?
Einen festen Preis je Sitzung gibt es nicht, weil keine Preisliste die Leistung nennt. Wer das Training anbietet, entscheidet darüber, wie der Preis zustande kommt. Davon hängt auch ab, wer später etwas erstattet.
Arztpraxen rechnen private Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Neurofeedback steht darin nicht. Deshalb darf die Praxis die Leistung entsprechend einer gleichwertigen Leistung berechnen. Auf der Rechnung müssen dann eine verständliche Beschreibung, der Hinweis entsprechend sowie Nummer und Bezeichnung der Vergleichsleistung stehen. Welche Nummer die Praxis wählt, sehen Sie deshalb erst im Kostenplan oder auf der Rechnung.
Ergotherapiepraxen und Heilpraktiker vereinbaren den Preis für ein privat bezahltes Training frei mit Ihnen. Eine Gebührenordnung wie für Ärzte gibt es für sie nicht. Psychotherapiepraxen rechnen ebenfalls über die Gebührenordnung für Ärzte ab, denn ihre eigene Gebührenordnung verweist darauf.
Eine amtliche oder unabhängige Erhebung der Preise für Neurofeedback gibt es nicht. Preisangaben finden Sie nur bei den Anbietern selbst, und die taugen nicht als Maßstab für einen fairen Preis.
Nur der Preis einer verordneten Ergotherapie auf Kassenrezept steht fest, er liegt bei 59,27 bis 98,79 Euro je Termin. Bei allen anderen Anbietern hängt der Preis vom gewählten Weg ab.
| Wer bietet Neurofeedback an? | Wie entsteht der Preis? | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Arztpraxis, zum Beispiel Kinder- und Jugendpsychiatrie | Gebührenordnung für Ärzte, berechnet entsprechend einer gleichwertigen Leistung, mit Hinweis auf der Rechnung | Sie selbst. Die private Krankenversicherung zahlt nach Ihrem Tarif. Die Beihilfe zahlt nur, wenn sie die Methode als wissenschaftlich anerkannt ansieht. |
| Psychotherapiepraxis | Gebührenordnung für Psychotherapeuten, die auf die Gebührenordnung für Ärzte verweist | Sie selbst. Die private Krankenversicherung zahlt nach Ihrem Tarif. Die Beihilfe prüft den Einzelfall. |
| Ergotherapiepraxis, privat vereinbartes Training | frei vereinbart, keine Gebührenordnung | Sie selbst. Die private Krankenversicherung zahlt nach Ihrem Tarif und nur mit Rezept. Die Beihilfe des Bundes zahlt nicht, weil ihre Liste für Ergotherapie Neurofeedback nicht kennt. |
| Ergotherapiepraxis, verordnete Behandlung auf Kassenrezept | Vertragspreis der verordneten Behandlung, 59,27 bis 98,79 Euro je Termin | Die gesetzliche Krankenkasse. Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung dazu. |
| Heilpraktikerpraxis | frei vereinbart | Sie selbst. Die private Krankenversicherung zahlt nach Ihrem Tarif, soweit er Heilpraktiker einschließt. Die Beihilfe prüft den Einzelfall. |
Was kostet ein ganzes Neurofeedback-Training?
Die Zahl der Sitzungen bestimmt die Rechnung stärker als der Preis je Termin. Die ADHS-Leitlinie zu Neurofeedback, eine Behandlungsempfehlung der Fachgesellschaften, verlangt mindestens 25 bis 30 Sitzungen. Das ist ihre stärkste Empfehlungsstufe. Sie verlangt auch, dass Sie mit Ihrem Kind und der Praxis regelmäßig prüfen, ob Hinweise auf eine beginnende Wirkung die Fortsetzung rechtfertigen.
In einer deutschen Studie von 2017 trainierten 150 Kinder 25 Sitzungen in drei Monaten. In einer US-Studie von 2021 waren es 38 Sitzungen.
Weil es keine amtlichen Preise gibt, dienen zwei Vergleichspreise aus der Ergotherapie als Rechengrundlage. Die Kasse zahlt seit dem 1. Juli 2026 für eine Behandlung mit 45 Minuten Regelzeit 59,27 Euro und für eine mit 75 Minuten 98,79 Euro. Daraus ergeben sich für 25 Sitzungen 1.481,75 bis 2.469,75 Euro, für 30 Sitzungen 1.778,10 bis 2.963,70 Euro und für 38 Sitzungen 2.252,26 bis 3.754,02 Euro. Das sind Rechenbeispiele. Einen Marktpreis für Neurofeedback nennt keine unabhängige Stelle.
| Sitzungen | Woher die Zahl kommt | Bei 59,27 Euro je Sitzung | Bei 98,79 Euro je Sitzung |
|---|---|---|---|
| 25 | Mindestzahl der Leitlinie und Länge der deutschen Studie von 2017 | 1.481,75 Euro | 2.469,75 Euro |
| 30 | Obergrenze der Mindestzahl der Leitlinie | 1.778,10 Euro | 2.963,70 Euro |
| 38 | US-Studie von 2021 mit 144 Kindern | 2.252,26 Euro | 3.754,02 Euro |
Achten Sie auf Posten neben den Sitzungen. Manche Praxen messen zuerst die Hirnströme genau aus und leiten daraus ein eigenes Trainingsprogramm ab. Das heißt QEEG, quantitatives EEG. Nach der Leitlinie sollen solche Programme nicht verwendet werden. Eine bezahlte Voranalyse, deren einziger Zweck ein solches Programm ist, sparen Sie sich deshalb. Die Diagnose stellt vorher eine Fachpraxis, und die rechnet bei gesetzlich Versicherten mit der Kasse ab.
Erstattet die Privatversicherung oder Beihilfe Neurofeedback?
Die private Krankenversicherung erstattet Neurofeedback, wenn Ihr Tarif die Leistung deckt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Die Musterbedingungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung enthalten drei Regeln, die dabei zählen. Ob Ihr Vertrag sie übernimmt oder abwandelt, steht in Ihren Tarifbedingungen.
- Bezahlt wird, was die Schulmedizin überwiegend anerkennt. Darüber hinaus zahlt die Versicherung für Methoden, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben, und für Methoden, die angewandt werden, weil es keine schulmedizinische gibt. Für diese Methoden darf die Versicherung auf den Betrag kürzen, den eine vorhandene schulmedizinische Behandlung gekostet hätte.
- Eine Behandlung wie Ergotherapie muss von einer Ärztin, einem Arzt oder einem Heilpraktiker verordnet sein. Ein Training in der Ergotherapiepraxis braucht deshalb ein Rezept, auch als Privatrezept.
- Kostet eine Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, können Sie vorher schriftlich Auskunft verlangen, ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt.
Die Auskunft vor Beginn ist Ihr wichtigstes Werkzeug. Die Versicherung muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen, und dabei auf einen beigelegten Kostenvoranschlag eingehen. Antwortet sie nicht rechtzeitig, gilt die Behandlung bis zum Beweis des Gegenteils als medizinisch notwendig. Ein Training mit 30 Sitzungen überschreitet die Grenze von 2.000 Euro schon bei rund 67 Euro je Sitzung.
Beamtinnen und Beamte des Bundes erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung. Danach setzt die Notwendigkeit einer Behandlung grundsätzlich voraus, dass sie nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode erfolgt. Neurofeedback steht nicht in der Liste der ausgeschlossenen Methoden. Ob die Beihilfestelle es für anerkannt hält, entscheidet sie deshalb im Einzelfall. Als eigene Behandlung der Ergotherapie ist Neurofeedback nicht vorgesehen, denn die Liste der Höchstbeträge kennt für Ergotherapie nur die klassischen Behandlungen. Für Beamte der Länder gelten eigene Beihilfeverordnungen.
Hat Ihre Ärztin Ergotherapie auf Kassenrezept verordnet?
Die Kasse zahlt die verordnete Behandlung, aber kein zusätzliches Neurofeedback-Paket. Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung dazu.
Sind Sie privat krankenversichert?
Ihr Tarif entscheidet. Kostet das Training voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, verlangen Sie vorher die Auskunft der Versicherung.
Sind Sie beihilfeberechtigt?
Die Beihilfestelle prüft, ob sie Neurofeedback als wissenschaftlich anerkannte Methode ansieht. Fragen Sie vor Beginn schriftlich nach.
Sie tragen die Kosten selbst. Klären Sie vor der ersten Sitzung, ob Sie sie später von der Steuer absetzen wollen und dafür ein Gutachten brauchen.
Was Sie vor der ersten Sitzung schriftlich bekommen
Die Praxis muss Sie vor Beginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn sie weiß, dass niemand die Kosten vollständig übernimmt, oder wenn es dafür Anhaltspunkte gibt. Eine lesbare Erklärung auf Papier oder per E-Mail genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig.
Verlangen Sie diesen Kostenplan auch dann, wenn die Praxis ihn nicht von sich aus vorlegt. Er ist die Grundlage jeder Anfrage bei Versicherung oder Beihilfe und schützt Sie vor Nachforderungen. Bei Arztpraxen muss jede Rechnung außerdem Datum, Gebührennummer mit Bezeichnung und Betrag nennen.
- Preis je Sitzung und Dauer einer Sitzung in Minuten.
- Geplante Zahl der Sitzungen und der Zeitpunkt, zu dem Sie gemeinsam prüfen, ob das Training weiterläuft.
- Das Trainingsprogramm, also welches Hirnsignal an welcher Stelle des Kopfes trainiert wird.
- Kosten für Vorgespräche, Messungen und Berichte, jeweils als eigener Posten.
- Regeln für abgesagte Termine und für einen vorzeitigen Abbruch.
- Bei Arzt- und Psychotherapiepraxen die Gebührennummern, die entsprechend angesetzt werden.
- Kostenplan schriftlich bei der Praxis anfordern, mit Preis je Sitzung, Zahl der Sitzungen und allen Nebenposten.
- Privat versichert: Auskunft beim Versicherer beantragen, Kostenplan und ärztliche Begründung beilegen und die Frist von vier Wochen notieren.
- Beihilfeberechtigt: Bei der Beihilfestelle schriftlich fragen, ob sie Neurofeedback als wissenschaftlich anerkannte Methode erstattet.
- Gesetzlich versichert: Mit der verordnenden Praxis klären, ob für das Behandlungsziel Ergotherapie auf Rezept in Frage kommt, denn ein eigenständiges Neurofeedback zahlt die Kasse nicht.
- Steuer im Blick behalten: Klären, ob das Finanzamt vor Beginn ein Gutachten vom Amtsarzt verlangt, und es gegebenenfalls vor der ersten Sitzung einholen.
- Rechnungen, Erstattungsbescheide und Schriftwechsel sammeln. Sie sind später die Belege für Versicherung und Steuererklärung.
Häufige Fragen
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Neurofeedback bei ADHS?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt Neurofeedback bei ADHS nicht als eigenes Training. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Methode nicht anerkannt, und ohne diese Anerkennung darf sie nicht auf Kassenkosten angeboten werden. Verordnet Ihre Ärztin Ergotherapie, zahlt die Kasse die verordnete Behandlung, aber kein zusätzliches Neurofeedback-Training.
Wie viel kostet ein Neurofeedback-Training insgesamt?
Ein Neurofeedback-Training kostet so viel, wie die Praxis für die Sitzungen verlangt, einen festen Preis gibt es nicht. Ein Rechenbeispiel: Die ADHS-Leitlinie nennt mindestens 25 bis 30 Sitzungen. Kostet eine Sitzung so viel wie eine Ergotherapie-Behandlung von 75 Minuten auf Kassenrezept (98,79 Euro), ergeben sich 2.469,75 bis 2.963,70 Euro. Eine unabhängige Preiserhebung für Neurofeedback gibt es nicht.
Erstattet die private Krankenversicherung Neurofeedback?
Die private Krankenversicherung erstattet Neurofeedback, wenn der Tarif die Leistung deckt. Nach den Musterbedingungen zahlt sie für Methoden, die die Schulmedizin überwiegend anerkennt, und für solche, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben. Kostet das Training voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, können Sie vorher Auskunft verlangen, und die Versicherung muss innerhalb von vier Wochen antworten.
Übernimmt die Beihilfe die Kosten für Neurofeedback?
Die Beihilfe des Bundes übernimmt Neurofeedback nur, wenn die Beihilfestelle es als wissenschaftlich anerkannte Methode ansieht. Weil Neurofeedback nicht in der Liste der ausgeschlossenen Methoden steht, entscheidet die Stelle im Einzelfall, und als Behandlung einer Ergotherapiepraxis ist es nicht erstattungsfähig. Für Beamte der Länder gelten eigene Beihilfeverordnungen.
Muss die Praxis vorher sagen, was Neurofeedback kostet?
Ja, eine Praxis muss Sie vor Beginn eines Neurofeedback-Trainings schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn sie weiß oder erkennen kann, dass niemand die Kosten vollständig übernimmt. Eine E-Mail genügt. Lassen Sie sich Preis je Sitzung, geplante Sitzungszahl und bei Arztpraxen die angesetzten Gebührennummern aufschreiben.
