Zwei Wege zur Ergotherapie vor der Schule
Vor der Schule führen zwei Wege zur Ergotherapie. Der erste ist das Rezept: Die Kinderarztpraxis untersucht Ihr Kind und stellt ein Rezept aus. Damit gehen Sie zu einer Ergotherapiepraxis mit Kassenzulassung, und die Praxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Der zweite Weg ist die Frühförderung. So heißt ein Angebot für Kinder von der Geburt bis zum Schulbeginn, die eine Behinderung haben oder bei denen eine Behinderung droht. Dort arbeiten Ärztinnen, Psychologinnen, Therapeuten und Heilpädagogen nach einem gemeinsamen Plan zusammen, auch mit Ergotherapie. Heilpädagogen sind pädagogische Fachkräfte, die die Entwicklung von Kindern fördern. Bezahlt wird die Frühförderung von der Krankenkasse und von der Eingliederungshilfe, der staatlichen Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Angeboten wird die Frühförderung von Frühförderstellen, das sind Beratungs- und Behandlungsstellen in Wohnortnähe. Für Kinder mit schweren oder lange dauernden Erkrankungen gibt es außerdem Sozialpädiatrische Zentren. Sie behandeln Kinder, für die eine Kinderarztpraxis oder eine Frühförderstelle nicht ausreicht.
Die beiden Wege haben verschiedene Fristen. Mit Rezept muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen beginnen, und ein Rezept umfasst bis zu 10 Termine. In der Frühförderung entscheiden Krankenkasse und Eingliederungshilfe innerhalb von 2 Wochen nach dem fertigen Plan. Der Plan wird spätestens nach 12 Monaten überprüft. Für Sie kostet beides 0 Euro.
| Frage | Ergotherapie auf Rezept | Ergotherapie in der Frühförderung |
|---|---|---|
| Für wen | Kinder mit einer Erkrankung oder Entwicklungsstörung, die eine Ärztin oder ein Arzt festgestellt hat, in jedem Alter | Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung, von der Geburt bis zum Schulbeginn |
| Wie es losgeht | Rezept der Kinderarztpraxis | Plan der Frühförderstelle, den eine Ärztin und eine pädagogische Fachkraft unterschreiben |
| Wer entscheidet | Die Krankenkasse muss nicht extra zustimmen, das Rezept genügt | Krankenkasse und Eingliederungshilfe, innerhalb von 2 Wochen nach dem Plan |
| Wie viel Therapie | Bis zu 10 Termine je Rezept, weitere Rezepte sind möglich | So viel, wie der Plan vorsieht. Die Regeln für das Rezept gelten dort grundsätzlich nicht |
| Wo | In der Praxis. Ein Hausbesuch braucht in der Regel einen medizinischen Grund | In der Frühförderstelle, zu Hause oder in der Kita, auch wenn der Weg sonst zu weit wäre |
| Weitere Hilfen | Nur die verordnete Ergotherapie | Heilpädagogik, psychologische Hilfe und Beratung der Eltern in einem Plan |
| Kosten für Sie | 0 Euro, denn Kinder unter 18 zahlen nichts dazu | 0 Euro, Krankenkasse und Eingliederungshilfe teilen sich die Kosten |
| Wann es endet | Wenn das Ziel erreicht ist oder kein neues Rezept folgt | Mit der Einschulung, danach gibt es Ergotherapie nur noch auf Rezept |
Wann die Frühförderung Ergotherapie bezahlt
Die Frühförderung bezahlt Ergotherapie, wenn sie im Plan für Ihr Kind steht. Diesen Plan schreibt die Frühförderstelle gemeinsam mit Ihnen. Darin steht, welche Hilfen Ihr Kind braucht und warum sie nur im Team möglich sind. Eine Ärztin und eine pädagogische Fachkraft unterschreiben den Plan, und Sie bekommen eine Kopie.
Für die Ergotherapie in der Frühförderung gelten andere Regeln als beim Rezept. Die Vorgaben für Rezepte gelten dort grundsätzlich nicht, die Behandlung richtet sich nach dem Plan. Dafür arbeitet ein Team zusammen. Die Ergotherapeutin bespricht Ihr Kind regelmäßig mit Heilpädagogin, Ärztin und Psychologin und stimmt sich mit der Kita ab.
Zwei Dinge gibt es nur in der Frühförderung. Sorgen Sie sich um die Entwicklung Ihres Kindes, können Sie eine Frühförderstelle einfach anrufen. Sie brauchen dafür weder ein Rezept noch einen Antrag. Außerdem darf die Behandlung zu Hause oder in der Kita stattfinden, zum Beispiel wenn der Weg zur Frühförderstelle auf dem Land zu weit wäre. Einen medizinischen Grund brauchen Sie dafür nicht.
Gehen Frühförderung und Ergotherapie gleichzeitig?
Nein, dieselbe Ergotherapie bekommt Ihr Kind nicht doppelt. Erhält es in der Frühförderstelle Ergotherapie, stellt die Kinderarztpraxis dafür kein zusätzliches Rezept aus. Das verbietet die Richtlinie für Rezepte ausdrücklich. Der Grund liegt im Geld: Die Krankenkasse bezahlt die Ergotherapie in der Frühförderung über ihren Anteil an den Kosten schon mit.
Verboten ist nur die doppelte Leistung, nicht jedes Rezept. Steht im Plan zum Beispiel Heilpädagogik und Physiotherapie, aber keine Ergotherapie, kann ein Rezept trotzdem möglich sein. Dann braucht die Ergotherapie einen eigenen medizinischen Grund, der außerhalb der Frühförderung liegt. Der Plan darf auch selbst empfehlen, dass die Kinderarztpraxis ein Rezept ausstellt.
Geht Ihr Kind noch nicht zur Schule?
Braucht Ihr Kind mehrere abgestimmte Hilfen, zum Beispiel Heilpädagogik und Sprachtherapie?
Ihr Kind gehört in die Frühförderung. Die Frühförderstelle erstellt den Plan, Krankenkasse und Eingliederungshilfe entscheiden innerhalb von 2 Wochen.
Der Weg ist das Rezept der Kinderarztpraxis, die Behandlung beginnt innerhalb von 28 Tagen. Läuft schon eine Frühförderung, deckt das Rezept nur ab, was im Plan fehlt.
Mit der Einschulung endet die Frühförderung. Ergotherapie gibt es dann auf Rezept der Kinderarztpraxis.
Besonders beim Übergang lohnt sich Aufmerksamkeit. Bekommt Ihr Kind schon Ergotherapie auf Rezept und wird später in die Frühförderung aufgenommen, zeigen Sie der Frühförderstelle das laufende Rezept. Dann übernimmt entweder der Plan die Ergotherapie, und das Rezept wird nicht verlängert. Oder der Plan empfiehlt ausdrücklich, die Ergotherapie auf Rezept neben der Heilpädagogik fortzusetzen.
So beantragen Sie die Frühförderung
Für Ergotherapie auf Rezept stellen Sie keinen Antrag. Das Rezept genügt. Die Frühförderung müssen Sie dagegen beantragen. Das geht bewusst einfach: Sie können den Antrag bei der Krankenkasse Ihres Kindes oder bei der Eingliederungshilfe stellen. Welche Stelle für die Eingliederungshilfe zuständig ist, bestimmt Ihr Bundesland. Die Stelle, bei der Ihr Antrag ankommt, informiert die andere sofort. Danach entscheiden beide gemeinsam.
Wer den Bescheid schreibt, hängt vom Angebot ab. Bei einer Frühförderstelle entscheidet in der Regel die Eingliederungshilfe, bei einem Sozialpädiatrischen Zentrum in der Regel die Krankenkasse.
Beratung
Sie sprechen mit einer Frühförderstelle über Ihre Sorge. Dafür brauchen Sie keine Diagnose und keinen Antrag. Zuständig: die Frühförderstelle. Frist: keine.
Untersuchung
Ärztinnen, Therapeuten, Heilpädagogen und Psychologinnen untersuchen Ihr Kind. Bei besonders schweren Erkrankungen geschieht das in einem Sozialpädiatrischen Zentrum. Zuständig: Frühförderstelle oder Zentrum. Frist: keine gesetzliche.
Plan
Die Frühförderstelle schreibt mit Ihnen den Plan. Eine Ärztin und eine pädagogische Fachkraft unterschreiben ihn, Sie bekommen eine Kopie. Zuständig: Frühförderstelle mit Ihnen. Frist: keine gesetzliche.
Antrag
Sie stellen den Antrag bei der Krankenkasse Ihres Kindes oder bei der Eingliederungshilfe. Zuständig: Sie. Frist: keine.
Entscheidung
Krankenkasse und Eingliederungshilfe stimmen sich ab und entscheiden. Zuständig: die beiden Stellen. Frist: 2 Wochen nach dem Plan.
Förderung und Therapie
Ihr Kind bekommt Heilpädagogik, Ergotherapie und weitere Hilfen, in der Frühförderstelle, zu Hause oder in der Kita. Sie werden dabei beraten. Zuständig: Frühförderstelle oder Zentrum. Frist: Der Plan wird spätestens nach 12 Monaten angepasst.
Übergang zur Schule
Mit der Einschulung endet die Frühförderung. Der Plan kann weitere Hilfen empfehlen, auch Ergotherapie auf Rezept. Zuständig: Frühförderstelle, Sie und die Kinderarztpraxis. Frist: vor dem ersten Schultag.
Was Frühförderung und Rezept kosten
Beide Wege kosten Sie nichts. Bei Ergotherapie auf Rezept zahlen erst Versicherte ab 18 Jahren etwas dazu. Die Krankenkasse zahlt der Praxis seit dem 1. Juli 2026 für eine Einzelbehandlung von 60 Minuten zu Bewegung und Wahrnehmung 79,03 Euro. In der Frühförderung teilen sich Krankenkasse und Eingliederungshilfe die Kosten, und für die Heilpädagogik müssen Eltern keinen Beitrag zahlen.
Für die Wahl zählt der Bedarf Ihres Kindes, denn die Kosten sind für Sie in beiden Fällen gleich. Hat Ihr Kind nur bei der Feinmotorik Schwierigkeiten und entwickelt sich sonst altersgemäß, kommt meist ein Rezept in Frage. Feinmotorik, das sind die kleinen Bewegungen von Hand und Fingern. Hat es in mehreren Bereichen eine Entwicklungsverzögerung und brauchen Sie Beratung im Alltag, passt die Frühförderung eher. Sie verbindet alle Hilfen in einem Plan. Lassen Sie sich von Ihrer Kinderärztin oder der Frühförderstelle beraten, welcher Weg zu Ihrem Kind passt.
Was sich mit der Einschulung ändert
Mit der Einschulung endet die Frühförderung. Sie gilt von der Geburt bis zum Schulbeginn. Die Heilpädagogik der Frühförderung gibt es nur für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Braucht Ihr Kind danach weiter Ergotherapie, stellt die Kinderarztpraxis ein Rezept aus. Bei Entwicklungsstörungen der Motorik sind bis zu 10 Termine je Rezept möglich, als Richtwert gelten bis zum 18. Geburtstag 60 Termine. Reicht das nicht, sind weitere Rezepte ohne Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Nach der Einschulung darf die Behandlung auch in der Schule stattfinden. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind ganztägig eine Einrichtung besucht, die auf seine Förderung ausgerichtet ist. Außerdem muss die Ärztin eine besondere Schwere und Langfristigkeit sehen. Das wird in der Regel bei einem amtlich festgestellten Förderstatus angenommen. Ohne diese Voraussetzungen ist die Behandlung außerhalb der Praxis nur als Ergotherapie als Hausbesuch mit medizinischem Grund möglich.
- Sprechen Sie etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung mit der Frühförderstelle. Klären Sie, was Ihr Kind bis zum Schulbeginn erreichen soll und welche Hilfen danach nötig sind. Bitten Sie um den letzten Plan und einen Abschlussbericht.
- Vereinbaren Sie den Termin in der Kinderarztpraxis schon in den letzten Wochen der Frühförderung, nicht erst nach den Sommerferien. Ergotherapie auf Rezept beginnt erst mit dem neuen Rezept, und die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Rezeptdatum starten, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
- Suchen Sie eine Ergotherapiepraxis mit Kassenzulassung, am besten eine, die Kinder im Schulalter behandelt oder schon mit der Frühförderstelle zusammengearbeitet hat.
- Klären Sie mit der Schule, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. Das regelt das Schulrecht Ihres Bundeslandes. Ein amtlicher Förderstatus kann außerdem die Behandlung in der Schule möglich machen.
Häufige Fragen
Bekommt ein Kind in der Frühförderung zusätzlich Ergotherapie auf Rezept?
Nein, ein Kind in der Frühförderung bekommt dieselbe Ergotherapie nicht noch einmal auf Rezept. Ein Rezept ist nur möglich, wenn im Plan der Frühförderung keine Ergotherapie steht und es einen eigenen medizinischen Grund gibt. Der Plan darf selbst empfehlen, dass die Kinderarztpraxis ein Rezept ausstellt.
Wer bezahlt die Frühförderung für ein Kind?
Die Krankenkasse und die Eingliederungshilfe, die staatliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung, bezahlen die Frühförderung gemeinsam. Sie teilen die Kosten nach Vereinbarungen ihres Bundeslandes. Eltern zahlen nichts dazu, denn Kinder unter 18 haben bei Ergotherapie keine Zuzahlung, und für die Heilpädagogik ist kein Beitrag fällig.
Wo stellen Eltern den Antrag auf Frühförderung?
Eltern stellen den Antrag auf Frühförderung bei der Krankenkasse ihres Kindes oder bei der Eingliederungshilfe. Die Stelle, bei der der Antrag ankommt, informiert die andere. Beide entscheiden dann innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Plan der Frühförderstelle vorliegt.
Was passiert mit der Frühförderung, wenn das Kind eingeschult wird?
Die Frühförderung endet mit der Einschulung. Braucht das Kind weiter Ergotherapie, stellt die Kinderarztpraxis ein Rezept aus. Bei Entwicklungsstörungen der Motorik sind bis zu 10 Termine je Rezept möglich, als Richtwert gelten 60 Termine bis zum 18. Geburtstag. Der Abschlussbericht der Frühförderstelle hilft der Arztpraxis bei der Untersuchung.
Darf die Ergotherapie der Frühförderung zu Hause oder in der Kita stattfinden?
Ja, die Ergotherapie der Frühförderung darf zu Hause oder in der Kita stattfinden. Dafür brauchen Sie keinen medizinischen Grund, auch ein sehr weiter Weg zur Frühförderstelle genügt. Bei Ergotherapie auf Rezept braucht ein Hausbesuch dagegen in der Regel einen medizinischen Grund.
Braucht ein Kind für die Frühförderung eine ärztliche Diagnose?
Für ein erstes Beratungsgespräch in der Frühförderstelle braucht ein Kind keine Diagnose, denn die Beratung ist für Eltern gedacht, die ein Entwicklungsrisiko vermuten. Zur Frühförderung selbst gehören eine Untersuchung durch mehrere Fachleute und ein Plan, den eine Ärztin und eine pädagogische Fachkraft unterschreiben. Anspruch haben Kinder mit Behinderung und Kinder, bei denen eine Behinderung droht.
