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Ratgeber

Frühförderung oder Ergotherapie vor der Schule

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ihr Kind bekommt vor der Schule Ergotherapie auf zwei Wegen: mit einem Rezept der Kinderarztpraxis oder in der Frühförderung. Beides für dieselbe Therapie gleichzeitig gibt es nicht. Für Sie ist beides kostenlos, denn bis zum 18. Geburtstag zahlen Kinder nichts dazu. In der Frühförderung fällt die Entscheidung innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Plan für Ihr Kind fertig ist.

Entscheidung nach dem Plan
2 Wochen
§ 8 Absatz 1 Frühförderungsverordnung, Stand 21. September 2026
Behandlungsbeginn nach dem Rezept
innerhalb von 28 Tagen
§ 15 Heilmittel-Richtlinie, Stand 5. August 2025
Zuzahlung für Kinder unter 18
0 Euro
§ 32 Absatz 2 SGB V, Stand 21. September 2026
Ein kleiner Schulranzen und zwei Bücher stehen auf einer Holzbank in einer hellen Garderobe, darunter blaue Kinderschuhe, an der Wand hängen Jacken.
Ein kleiner Schulranzen steht auf einer Bank in einer hellen Garderobe, daneben liegen zwei Bücher. Bild: KI generiert.

Zwei Wege zur Ergotherapie vor der Schule

Vor der Schule führen zwei Wege zur Ergotherapie. Der erste ist das Rezept: Die Kinderarztpraxis untersucht Ihr Kind und stellt ein Rezept aus. Damit gehen Sie zu einer Ergotherapiepraxis mit Kassenzulassung, und die Praxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Der zweite Weg ist die Frühförderung. So heißt ein Angebot für Kinder von der Geburt bis zum Schulbeginn, die eine Behinderung haben oder bei denen eine Behinderung droht. Dort arbeiten Ärztinnen, Psychologinnen, Therapeuten und Heilpädagogen nach einem gemeinsamen Plan zusammen, auch mit Ergotherapie. Heilpädagogen sind pädagogische Fachkräfte, die die Entwicklung von Kindern fördern. Bezahlt wird die Frühförderung von der Krankenkasse und von der Eingliederungshilfe, der staatlichen Unterstützung für Menschen mit Behinderung.

Angeboten wird die Frühförderung von Frühförderstellen, das sind Beratungs- und Behandlungsstellen in Wohnortnähe. Für Kinder mit schweren oder lange dauernden Erkrankungen gibt es außerdem Sozialpädiatrische Zentren. Sie behandeln Kinder, für die eine Kinderarztpraxis oder eine Frühförderstelle nicht ausreicht.

Die beiden Wege haben verschiedene Fristen. Mit Rezept muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen beginnen, und ein Rezept umfasst bis zu 10 Termine. In der Frühförderung entscheiden Krankenkasse und Eingliederungshilfe innerhalb von 2 Wochen nach dem fertigen Plan. Der Plan wird spätestens nach 12 Monaten überprüft. Für Sie kostet beides 0 Euro.

Ergotherapie auf Rezept und in der Frühförderung im Vergleich, Stand 21. September 2026.
FrageErgotherapie auf RezeptErgotherapie in der Frühförderung
Für wenKinder mit einer Erkrankung oder Entwicklungsstörung, die eine Ärztin oder ein Arzt festgestellt hat, in jedem AlterKinder mit Behinderung oder drohender Behinderung, von der Geburt bis zum Schulbeginn
Wie es losgehtRezept der KinderarztpraxisPlan der Frühförderstelle, den eine Ärztin und eine pädagogische Fachkraft unterschreiben
Wer entscheidetDie Krankenkasse muss nicht extra zustimmen, das Rezept genügtKrankenkasse und Eingliederungshilfe, innerhalb von 2 Wochen nach dem Plan
Wie viel TherapieBis zu 10 Termine je Rezept, weitere Rezepte sind möglichSo viel, wie der Plan vorsieht. Die Regeln für das Rezept gelten dort grundsätzlich nicht
WoIn der Praxis. Ein Hausbesuch braucht in der Regel einen medizinischen GrundIn der Frühförderstelle, zu Hause oder in der Kita, auch wenn der Weg sonst zu weit wäre
Weitere HilfenNur die verordnete ErgotherapieHeilpädagogik, psychologische Hilfe und Beratung der Eltern in einem Plan
Kosten für Sie0 Euro, denn Kinder unter 18 zahlen nichts dazu0 Euro, Krankenkasse und Eingliederungshilfe teilen sich die Kosten
Wann es endetWenn das Ziel erreicht ist oder kein neues Rezept folgtMit der Einschulung, danach gibt es Ergotherapie nur noch auf Rezept

Wann die Frühförderung Ergotherapie bezahlt

Die Frühförderung bezahlt Ergotherapie, wenn sie im Plan für Ihr Kind steht. Diesen Plan schreibt die Frühförderstelle gemeinsam mit Ihnen. Darin steht, welche Hilfen Ihr Kind braucht und warum sie nur im Team möglich sind. Eine Ärztin und eine pädagogische Fachkraft unterschreiben den Plan, und Sie bekommen eine Kopie.

Für die Ergotherapie in der Frühförderung gelten andere Regeln als beim Rezept. Die Vorgaben für Rezepte gelten dort grundsätzlich nicht, die Behandlung richtet sich nach dem Plan. Dafür arbeitet ein Team zusammen. Die Ergotherapeutin bespricht Ihr Kind regelmäßig mit Heilpädagogin, Ärztin und Psychologin und stimmt sich mit der Kita ab.

Zwei Dinge gibt es nur in der Frühförderung. Sorgen Sie sich um die Entwicklung Ihres Kindes, können Sie eine Frühförderstelle einfach anrufen. Sie brauchen dafür weder ein Rezept noch einen Antrag. Außerdem darf die Behandlung zu Hause oder in der Kita stattfinden, zum Beispiel wenn der Weg zur Frühförderstelle auf dem Land zu weit wäre. Einen medizinischen Grund brauchen Sie dafür nicht.

Gehen Frühförderung und Ergotherapie gleichzeitig?

Nein, dieselbe Ergotherapie bekommt Ihr Kind nicht doppelt. Erhält es in der Frühförderstelle Ergotherapie, stellt die Kinderarztpraxis dafür kein zusätzliches Rezept aus. Das verbietet die Richtlinie für Rezepte ausdrücklich. Der Grund liegt im Geld: Die Krankenkasse bezahlt die Ergotherapie in der Frühförderung über ihren Anteil an den Kosten schon mit.

Verboten ist nur die doppelte Leistung, nicht jedes Rezept. Steht im Plan zum Beispiel Heilpädagogik und Physiotherapie, aber keine Ergotherapie, kann ein Rezept trotzdem möglich sein. Dann braucht die Ergotherapie einen eigenen medizinischen Grund, der außerhalb der Frühförderung liegt. Der Plan darf auch selbst empfehlen, dass die Kinderarztpraxis ein Rezept ausstellt.

Welcher Weg passt für die Ergotherapie Ihres Kindes?

Geht Ihr Kind noch nicht zur Schule?

Ja

Braucht Ihr Kind mehrere abgestimmte Hilfen, zum Beispiel Heilpädagogik und Sprachtherapie?

Ja

Ihr Kind gehört in die Frühförderung. Die Frühförderstelle erstellt den Plan, Krankenkasse und Eingliederungshilfe entscheiden innerhalb von 2 Wochen.

Nein

Der Weg ist das Rezept der Kinderarztpraxis, die Behandlung beginnt innerhalb von 28 Tagen. Läuft schon eine Frühförderung, deckt das Rezept nur ab, was im Plan fehlt.

Nein

Mit der Einschulung endet die Frühförderung. Ergotherapie gibt es dann auf Rezept der Kinderarztpraxis.

Besonders beim Übergang lohnt sich Aufmerksamkeit. Bekommt Ihr Kind schon Ergotherapie auf Rezept und wird später in die Frühförderung aufgenommen, zeigen Sie der Frühförderstelle das laufende Rezept. Dann übernimmt entweder der Plan die Ergotherapie, und das Rezept wird nicht verlängert. Oder der Plan empfiehlt ausdrücklich, die Ergotherapie auf Rezept neben der Heilpädagogik fortzusetzen.

So beantragen Sie die Frühförderung

Für Ergotherapie auf Rezept stellen Sie keinen Antrag. Das Rezept genügt. Die Frühförderung müssen Sie dagegen beantragen. Das geht bewusst einfach: Sie können den Antrag bei der Krankenkasse Ihres Kindes oder bei der Eingliederungshilfe stellen. Welche Stelle für die Eingliederungshilfe zuständig ist, bestimmt Ihr Bundesland. Die Stelle, bei der Ihr Antrag ankommt, informiert die andere sofort. Danach entscheiden beide gemeinsam.

Wer den Bescheid schreibt, hängt vom Angebot ab. Bei einer Frühförderstelle entscheidet in der Regel die Eingliederungshilfe, bei einem Sozialpädiatrischen Zentrum in der Regel die Krankenkasse.

So läuft die Frühförderung ab, von der Beratung bis zur Einschulung
  1. Beratung

    Sie sprechen mit einer Frühförderstelle über Ihre Sorge. Dafür brauchen Sie keine Diagnose und keinen Antrag. Zuständig: die Frühförderstelle. Frist: keine.

  2. Untersuchung

    Ärztinnen, Therapeuten, Heilpädagogen und Psychologinnen untersuchen Ihr Kind. Bei besonders schweren Erkrankungen geschieht das in einem Sozialpädiatrischen Zentrum. Zuständig: Frühförderstelle oder Zentrum. Frist: keine gesetzliche.

  3. Plan

    Die Frühförderstelle schreibt mit Ihnen den Plan. Eine Ärztin und eine pädagogische Fachkraft unterschreiben ihn, Sie bekommen eine Kopie. Zuständig: Frühförderstelle mit Ihnen. Frist: keine gesetzliche.

  4. Antrag

    Sie stellen den Antrag bei der Krankenkasse Ihres Kindes oder bei der Eingliederungshilfe. Zuständig: Sie. Frist: keine.

  5. Entscheidung

    Krankenkasse und Eingliederungshilfe stimmen sich ab und entscheiden. Zuständig: die beiden Stellen. Frist: 2 Wochen nach dem Plan.

  6. Förderung und Therapie

    Ihr Kind bekommt Heilpädagogik, Ergotherapie und weitere Hilfen, in der Frühförderstelle, zu Hause oder in der Kita. Sie werden dabei beraten. Zuständig: Frühförderstelle oder Zentrum. Frist: Der Plan wird spätestens nach 12 Monaten angepasst.

  7. Übergang zur Schule

    Mit der Einschulung endet die Frühförderung. Der Plan kann weitere Hilfen empfehlen, auch Ergotherapie auf Rezept. Zuständig: Frühförderstelle, Sie und die Kinderarztpraxis. Frist: vor dem ersten Schultag.

Was Frühförderung und Rezept kosten

Beide Wege kosten Sie nichts. Bei Ergotherapie auf Rezept zahlen erst Versicherte ab 18 Jahren etwas dazu. Die Krankenkasse zahlt der Praxis seit dem 1. Juli 2026 für eine Einzelbehandlung von 60 Minuten zu Bewegung und Wahrnehmung 79,03 Euro. In der Frühförderung teilen sich Krankenkasse und Eingliederungshilfe die Kosten, und für die Heilpädagogik müssen Eltern keinen Beitrag zahlen.

Für die Wahl zählt der Bedarf Ihres Kindes, denn die Kosten sind für Sie in beiden Fällen gleich. Hat Ihr Kind nur bei der Feinmotorik Schwierigkeiten und entwickelt sich sonst altersgemäß, kommt meist ein Rezept in Frage. Feinmotorik, das sind die kleinen Bewegungen von Hand und Fingern. Hat es in mehreren Bereichen eine Entwicklungsverzögerung und brauchen Sie Beratung im Alltag, passt die Frühförderung eher. Sie verbindet alle Hilfen in einem Plan. Lassen Sie sich von Ihrer Kinderärztin oder der Frühförderstelle beraten, welcher Weg zu Ihrem Kind passt.

Was sich mit der Einschulung ändert

Mit der Einschulung endet die Frühförderung. Sie gilt von der Geburt bis zum Schulbeginn. Die Heilpädagogik der Frühförderung gibt es nur für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Braucht Ihr Kind danach weiter Ergotherapie, stellt die Kinderarztpraxis ein Rezept aus. Bei Entwicklungsstörungen der Motorik sind bis zu 10 Termine je Rezept möglich, als Richtwert gelten bis zum 18. Geburtstag 60 Termine. Reicht das nicht, sind weitere Rezepte ohne Genehmigung der Krankenkasse möglich.

Nach der Einschulung darf die Behandlung auch in der Schule stattfinden. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind ganztägig eine Einrichtung besucht, die auf seine Förderung ausgerichtet ist. Außerdem muss die Ärztin eine besondere Schwere und Langfristigkeit sehen. Das wird in der Regel bei einem amtlich festgestellten Förderstatus angenommen. Ohne diese Voraussetzungen ist die Behandlung außerhalb der Praxis nur als Ergotherapie als Hausbesuch mit medizinischem Grund möglich.

  1. Sprechen Sie etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung mit der Frühförderstelle. Klären Sie, was Ihr Kind bis zum Schulbeginn erreichen soll und welche Hilfen danach nötig sind. Bitten Sie um den letzten Plan und einen Abschlussbericht.
  2. Vereinbaren Sie den Termin in der Kinderarztpraxis schon in den letzten Wochen der Frühförderung, nicht erst nach den Sommerferien. Ergotherapie auf Rezept beginnt erst mit dem neuen Rezept, und die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Rezeptdatum starten, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
  3. Suchen Sie eine Ergotherapiepraxis mit Kassenzulassung, am besten eine, die Kinder im Schulalter behandelt oder schon mit der Frühförderstelle zusammengearbeitet hat.
  4. Klären Sie mit der Schule, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. Das regelt das Schulrecht Ihres Bundeslandes. Ein amtlicher Förderstatus kann außerdem die Behandlung in der Schule möglich machen.

Häufige Fragen

Bekommt ein Kind in der Frühförderung zusätzlich Ergotherapie auf Rezept?

Nein, ein Kind in der Frühförderung bekommt dieselbe Ergotherapie nicht noch einmal auf Rezept. Ein Rezept ist nur möglich, wenn im Plan der Frühförderung keine Ergotherapie steht und es einen eigenen medizinischen Grund gibt. Der Plan darf selbst empfehlen, dass die Kinderarztpraxis ein Rezept ausstellt.

Wer bezahlt die Frühförderung für ein Kind?

Die Krankenkasse und die Eingliederungshilfe, die staatliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung, bezahlen die Frühförderung gemeinsam. Sie teilen die Kosten nach Vereinbarungen ihres Bundeslandes. Eltern zahlen nichts dazu, denn Kinder unter 18 haben bei Ergotherapie keine Zuzahlung, und für die Heilpädagogik ist kein Beitrag fällig.

Wo stellen Eltern den Antrag auf Frühförderung?

Eltern stellen den Antrag auf Frühförderung bei der Krankenkasse ihres Kindes oder bei der Eingliederungshilfe. Die Stelle, bei der der Antrag ankommt, informiert die andere. Beide entscheiden dann innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Plan der Frühförderstelle vorliegt.

Was passiert mit der Frühförderung, wenn das Kind eingeschult wird?

Die Frühförderung endet mit der Einschulung. Braucht das Kind weiter Ergotherapie, stellt die Kinderarztpraxis ein Rezept aus. Bei Entwicklungsstörungen der Motorik sind bis zu 10 Termine je Rezept möglich, als Richtwert gelten 60 Termine bis zum 18. Geburtstag. Der Abschlussbericht der Frühförderstelle hilft der Arztpraxis bei der Untersuchung.

Darf die Ergotherapie der Frühförderung zu Hause oder in der Kita stattfinden?

Ja, die Ergotherapie der Frühförderung darf zu Hause oder in der Kita stattfinden. Dafür brauchen Sie keinen medizinischen Grund, auch ein sehr weiter Weg zur Frühförderstelle genügt. Bei Ergotherapie auf Rezept braucht ein Hausbesuch dagegen in der Regel einen medizinischen Grund.

Braucht ein Kind für die Frühförderung eine ärztliche Diagnose?

Für ein erstes Beratungsgespräch in der Frühförderstelle braucht ein Kind keine Diagnose, denn die Beratung ist für Eltern gedacht, die ein Entwicklungsrisiko vermuten. Zur Frühförderung selbst gehören eine Untersuchung durch mehrere Fachleute und ein Plan, den eine Ärztin und eine pädagogische Fachkraft unterschreiben. Anspruch haben Kinder mit Behinderung und Kinder, bei denen eine Behinderung droht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 46 SGB IX, Früherkennung und Frühförderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 79 SGB IX, Heilpädagogische Leistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung), §§ 1 bis 9, zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, §§ 6, 6a, 11, 15, Heilmittelkatalog EN1, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  5. § 14 SGB IX, Leistender Rehabilitationsträger (Zuständigkeitsklärung in 2 Wochen), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 94 SGB IX, Aufgaben der Länder (Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 138 SGB IX, Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen (Absatz 1 Nummer 1: kein Beitrag bei heilpädagogischen Leistungen), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 119 SGB V, Sozialpädiatrische Zentren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 32 SGB V, Heilmittel (Absatz 2: Zuzahlung erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Gesamtprozess der Frühförderung als Komplexleistung an Interdisziplinären Frühförderstellen, Handlungsempfehlungen zur Umsetzung BTHG, SGB IX, FrühV (Juni 2018), Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung, Bundesvereinigung e.V. (VIFF),
  11. Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ergotherapie, Lesefassung Stand 01.07.2026, Position X4103, GKV-Spitzenverband und Verbände der Ergotherapie, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau von Ergotherapeutenliste mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Praxisseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.